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EBA-Vereinfachungspaket 2026 reformiert aufsichtsrechtliche Meldepflichten

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat eine umfassende Überarbeitung der Meldestandards veröffentlicht. Das Paket zielt darauf ab, die Meldebelastung zu reduzieren und neue regulatorische Anforderungen zu integrieren.

16. Juni 2026
EBA-Vereinfachungspaket 2026 reformiert aufsichtsrechtliche Meldepflichten

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat am 10. April 2026 mit der Veröffentlichung des Konsultationspakets EBA/CP/2026/07 eine tiefgreifende Überarbeitung der technischen Standards für die aufsichtsrechtliche Berichterstattung eingeleitet. Wie BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft analysiert, verfolgen die vorgeschlagenen Änderungen zum einen das Ziel, die Meldebelastung signifikant zu reduzieren, zum anderen die Integration neuer regulatorischer Anforderungen aus der CRR, dem neuen Rechnungslegungsstandard IFRS 18, dem überarbeiteten Marktrisikorahmenwerk sowie der ESG-Regulierung voranzutreiben.

Das Paket sieht eine Vereinfachung bestehender Meldepflichten vor, indem überflüssige Datenpunkte und sich überschneidende Meldeformulare gestrichen werden. Die Häufigkeit und der Umfang verschiedener Berichte werden angepasst. Beispielsweise wird die Berichterstattung über zusätzliche Liquiditätskennzahlen (ALMM) für kleine und nicht-komplexe Institute (SNCI) auf quartalsweise reduziert, während große Institute weiterhin monatlich berichten. Auch die Meldung der Leverage Ratio wird teilweise auf jährlich umgestellt.

Parallel dazu werden neue und erweiterte Meldeanforderungen eingeführt. Die IFRS 18-Standards bedingen eine Neugestaltung der FINREP-Meldungen, die sowohl die Gewinn- und Verlustrechnung als auch die Bilanz betrifft. Hinzu kommen neue Meldungen für ESG-Risiken, die je nach Institutstyp gestaffelt sind. Auch die Anforderungen aus der 'Fundamental Review of the Trading Book' (FRTB) werden integriert.

Die Konsultationsfrist endet am 10. Juli 2026. Die Meldungen im Rahmen des überarbeiteten Systems sollen ab dem Stichtag 30. September 2027 erfolgen. Diese Reform stellt einen bedeutenden Schritt zur Harmonisierung und Effizienzsteigerung der Aufsichtsberichterstattung im EU-Bankensektor dar.

Originalquelle: bdo.de