📣 Senden Sie uns Ihre Pressemitteilung
Seite aktualisiert sich alle 15 Minuten
Verbraucher

EZB-Kapitalanforderungen für Crédit Agricole 2020 unverändert

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat die Kapitalanforderungen für die Crédit Agricole Gruppe und Crédit Agricole S.A. für 2020 bestätigt. Die Anforderungen bleiben auf dem Niveau des Vorjahres.

25. Juni 2026
EZB-Kapitalanforderungen für Crédit Agricole 2020 unverändert
Bild ist eine KI-generierte Illustration

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat die Crédit Agricole Gruppe und Crédit Agricole S.A. über ihre Kapitalanforderungen nach Abschluss des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (SREP) informiert. Die Anforderungen für Säule 2 (P2R) bleiben bei 1,5 % für beide Einheiten und sind für 2020 unverändert.

Ab dem 1. Januar 2020 muss die Crédit Agricole Gruppe eine harte Kernkapitalquote (CET1) von mindestens 9,7 % einhalten, die die Anforderungen der Säulen 1 und 2 sowie die geltenden Pufferanforderungen umfasst. Für Crédit Agricole S.A. beträgt die entsprechende Quote mindestens 8,7 %.

Ende September 2019 lag die CET1-Quote der Crédit Agricole Gruppe bei 15,5 %, deutlich über dem geforderten Mindestniveau. Die CET1-Quote von Crédit Agricole S.A. belief sich im gleichen Zeitraum auf 11,7 %, ebenfalls weit über der erforderlichen Schwelle und dem mittelfristigen Planungsziel.

Eine kürzliche Entscheidung des Conseil d’Etat bezüglich der Emporiki-Bank wird im vierten Quartal 2019 zu einer Rückbuchung von Rückstellungen führen und die Pro-forma-Kapitalquoten positiv beeinflussen. Die Pro-forma-CET1-Quote der Crédit Agricole Gruppe würde Ende September 2019 bei 15,7 % und die von Crédit Agricole S.A. bei 12,0 % liegen. Angesichts der soliden Kapitalausstattung plant Crédit Agricole S.A., Anfang 2020 mit dem teilweisen Abbau des Switch-Garantie-Mechanismus zu beginnen.

Originalquelle: credit-agricole.com