Elektromobilität: Änderungen bei Ladeinfrastruktur und CO2-Abgaben 2025
Ab 2025 treten in Deutschland neue Regelungen für die Ladeinfrastruktur von Elektrofahrzeugen in Kraft. Diese zielen auf eine schnellere Ausbau und einfachere Nutzung ab, beeinflusst durch steigende E-Mobilität und EU-Ziele.

Die Elektromobilität in Deutschland gewinnt weiter an Dynamik, und damit steigt die Bedeutung einer flächendeckenden, leistungsfähigen Ladeinfrastruktur. Um den Ausbau zu beschleunigen und die Nutzung von Elektrofahrzeugen zu erleichtern, treten ab 2025 neue gesetzliche Regelungen in Kraft, die insbesondere Unternehmen, Immobilienbesitzer, Hotels und Gastronomiebetriebe betreffen.
Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) bringt erste konkrete Anforderungen. Basierend auf der revidierten EU-Gebäuderichtlinie EPBD, die seit Mai 2024 gilt und bis Juni 2026 in deutsches Recht überführt werden muss, müssen ab dem 1. Januar 2025 in Bestandsgebäuden mit mehr als 20 Stellplätzen mindestens ein Ladepunkt als Ladeinfrastruktur vorgehalten werden.
Für 2025 wird ein Anstieg der Neuzulassungen von Elektrofahrzeugen in Europa erwartet, angetrieben durch strengere Flottenziele, sinkende Batteriepreise und neue Modelle. In Deutschland, wo Kaufprämien weggefallen sind, gab es 2024 Schwankungen, aber der Trend zeigt weiterhin nach oben. Zusätzlich steigen ab 2025 die CO2-Abgaben von 45 € auf 55 € pro Tonne, was Kraftstoffpreise beeinflussen kann. Auch die CO2-Flottenziele für neu zugelassene Lkw über 16 Tonnen werden um 15 Prozent verschärft.
Staatliche Förderprogramme für den Ausbau der Ladeinfrastruktur bleiben bestehen. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) stellt bis Ende 2025 Fördermittel für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur bereit. Diese richten sich an Unternehmen, Kommunen und Betreiber. Weitere Förderungen sind aufgrund politischer Ankündigungen wahrscheinlich.
Die neuen Regelungen und Förderprogramme bieten eine klare Perspektive für den Ausbau der Ladeinfrastruktur. Unternehmen und Immobilienbesitzer sind gefordert, die Anforderungen frühzeitig umzusetzen, um von den Vorteilen der Elektromobilität zu profitieren und gesetzliche Verpflichtungen zu erfüllen.