Mitarbeiter beantragen Befreiung von der KI-Nutzung aus religiösen Gründen
Ein Universitätsmitarbeiter hat eine religiöse Ausnahmegenehmigung für die Arbeit ohne KI erhalten, was neue Fragen zum Arbeitsrecht aufwirft.

Die University of Kentucky hat einem Mitarbeiter gestattet, auf den Einsatz von KI-Werkzeugen zu verzichten, da dieser seine humanistisches Weltbild als Begründung anführte. Der Angestellte argumentierte, dass die Delegation menschlicher Urteilsbildung an Maschinen seinem moralischen Werteverständnis widerspreche. Die Universität stimmte dem zu, da der Verzicht keinen unzumutbaren Aufwand für die Abteilung darstelle.
Die American Humanist Association unterstützt nun weitere Beschäftigte dabei, ähnliche Befreiungen auf Basis des Rechts auf freie Religionsausübung zu erwirken. Da dieses Recht in den USA auch nicht-theistische Überzeugungen umfasst, dient die humanistische Weltanschauung als rechtliche Grundlage, um sich gegen den zunehmenden Zwang zur KI-Nutzung am Arbeitsplatz zu wehren.
Arbeitsrechtler weisen darauf hin, dass die Hürden für Arbeitgeber, solche Anträge abzulehnen, durch eine Grundsatzentscheidung des Obersten Gerichtshofs aus dem Jahr 2023 gestiegen sind. Ein Arbeitgeber muss nachweisen, dass das Fehlen von KI zu einem erheblichen wirtschaftlichen Schaden oder massiven Produktivitätseinbußen führt. Solange dies nicht belegt werden kann, bleibt der Spielraum für individuelle Ausnahmeregelungen bestehen.