Enerando bietet Ladelösungen für Wohnungseigentümergemeinschaften
Enerando bringt neue Lösungen für die Errichtung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in deutschen Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG). Die Gesetzgebung stärkt die Rechte von E-Autofahrern in diesen Gemeinschaften.

Enerando hat neue Ansätze zur Schaffung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in deutschen Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) eingeführt. Die kürzlich novellierte deutsche Gesetzgebung, insbesondere das Wohnungseigentumsgesetz (WEG), gibt einzelnen Miteigentümern das Recht, angemessene bauliche Veränderungen zur Installation von Ladepunkten für Elektrofahrzeuge zu verlangen.
Die Bereitstellung von Ladeinfrastruktur für Elektroautos war in Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften oft eine Herausforderung, bedingt durch die Notwendigkeit gemeinsamer Entscheidungsfindung. Die neue Gesetzgebung zielt darauf ab, diesen Prozess zu vereinfachen. Während ein einzelner Eigentümer die Installation einer Ladestation verlangen kann, muss die Gemeinschaft das Vorhaben genehmigen und die Art der Umsetzung bestimmen. Die Kosten des Projekts werden in der Regel von den teilnehmenden Eigentümern getragen.
Wohnungseigentümergemeinschaften müssen jedoch sicherstellen, dass alle baulichen Maßnahmen "angemessen" sind. Erfüllt ein Projekt diese Anforderung nicht, hat die Gemeinschaft das Recht, es abzulehnen. Die Gesetzgeber beabsichtigen, die Elektrifizierung des Verkehrs zu fördern, weshalb Ablehnungen voraussichtlich Ausnahmen bleiben werden. Miteigentümern steht es nicht zu, ihre Fahrzeuge ohne spezielle Vereinbarung auf Gemeinschaftsflächen zum Laden abzustellen.
Bei der Kostenverteilung gibt es Ausnahmen. Wenn mehr als zwei Drittel der Gemeinschaft und über die Hälfte der Miteigentumsanteile das Projekt unterstützen, können die Kosten auf alle Eigentümer umgelegt werden, sofern sie angemessen sind und sich innerhalb eines vernünftigen Zeitraums amortisieren lassen. Enerandos Lösungen zielen darauf ab, flexible Modelle anzubieten, die zukünftige Bedürfnisse der Ladeinfrastruktur von Wohnungseigentümergemeinschaften berücksichtigen.