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Verbraucher

Energieversorger NEW darf Erdgas nicht als "Ökogas" bewerben

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat vor dem Landgericht Düsseldorf einen Erfolg gegen den Energieversorger NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH erzielt. Das Gericht untersagte die Bewerbung von fossilem Erdgas als "Ökogas".

26. Juli 2026
Energieversorger NEW darf Erdgas nicht als "Ökogas" bewerben

Berlin – Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat mitgeteilt, dass der Energieversorger NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH die irreführende Bewerbung seines fossilen Erdgases als "Ökogas" einstellen muss. Das Landgericht Düsseldorf gab der Klage der DUH statt und folgte der Argumentation, dass die Bezeichnung "öko" die Verbraucher über die tatsächlichen Umwelt- und Klimawirkungen des konventionellen Erdgases täuscht.

DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch erklärte, dass fossiles Erdgas weder "öko" noch "nachhaltig" oder "umweltfreundlich" sei, sondern klimaschädlich. Er kritisierte, dass solche Praktiken Verbraucher davon abhalten könnten, auf wirklich klimafreundliche Alternativen wie Wärmepumpen umzusteigen. Die Verwendung von ausländischen CO2-Zertifikaten zur Kompensation der Emissionen sei keine ausreichende Lösung, da Waldschutzprojekte die langfristigen Klimaschäden nicht kompensieren könnten.

Das Gericht entschied, dass die Bezeichnung "Ökogas" in diesem Kontext unzulässig ist und eine Irreführung der Verbraucher darstellt. Die Kernaussage ist, dass die Vermarktung von fossilem Erdgas unter solchen irreführenden Umweltbegriffen nicht länger toleriert wird.

Die DUH sieht in diesem Urteil ein wichtiges Signal an alle Unternehmen, dass Greenwashing und irreführende Umweltversprechen rechtlich belangt werden können. Die Organisation kündigte an, ihre Bemühungen fortzusetzen, um gegen solche Marketingstrategien vorzugehen, die eine echte Energiewende behindern.

Originalquelle: duh.de