Gerichtsurteil: McDonald's muss irreführende Klimaziele stoppen
Die Deutsche Umwelthilfe hat McDonald's gerichtlich gestoppt, irreführend bezüglich seiner Klimaziele für 2050 zu werben.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat eine gerichtliche Bestätigung erwirkt, die die Fast-Food-Kette McDonald's daran hindert, irreführende Versprechungen zur Klimaneutralität bis 2050 zu machen. Die DUH monierte, dass die auf der Website von McDonald's präsentierten Maßnahmen vage und unzureichend seien, um das ambitionierte Ziel glaubhaft zu untermauern.
Nach einer schriftlichen Aufforderung durch die DUH passte McDonald's seine Online-Werbung an. Das Unternehmen gab jedoch keine Erklärung ab, die die Wiederholung derartiger irreführender Aussagen ausschließen würde. Daraufhin reichte die DUH Klage ein, die McDonald's nun anerkannt hat. Das Landgericht München I hat ein entsprechendes Anerkenntnisurteil erlassen.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, erklärte, dass die Klimaversprechen im Widerspruch zum Geschäftsmodell von McDonald's stünden, das hohe Mengen an Rindfleisch und Einwegverpackungen beinhaltet. Er forderte das Unternehmen auf, konkrete Maßnahmen zur Emissionsreduktion zu ergreifen und plädierte für Transparenz und unabhängige Überprüfungen von Nachhaltigkeitskommunikation.
Das Urteil stärkt den Verbraucherschutz und den fairen Wettbewerb, indem es sicherstellt, dass Nachhaltigkeitsaussagen von Unternehmen auf nachprüfbaren Handlungen basieren und nicht nur auf "Greenwashing" beruhen. Die DUH kündigte an, entsprechende Werbepraktiken weiterhin kritisch zu beobachten.