Gerichtsurteil gegen Bayer wegen Greenwashing-Vorwürfen
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat vor dem Landgericht Köln ein Versäumnisurteil gegen den Chemiekonzern Bayer erstritten. Das Urteil bezieht sich auf irreführende Angaben des Unternehmens zu seinen Klimazielen.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat vor dem Landgericht Köln eine gerichtliche Entscheidung gegen den Chemiekonzern Bayer AG erwirkt. Das Gericht verurteilte Bayer wegen irreführender Verbraucheraussagen zum Klimaschutzengagement des Unternehmens. Da Bayer nicht fristgerecht auf die Klage der DUH reagierte, erging ein Versäumnisurteil gegen den Konzern.
Bayer hatte damit geworben, bis 2050 "Netto-Null-Emissionen" erreichen zu wollen. Die DUH bemängelte jedoch, dass das Unternehmen keine konkreten Angaben dazu machte, wie dieses Ziel erreicht werden soll. Während für den Zeitraum bis 2030 Pläne dargelegt wurden, fehlten Informationen über die Kompensationsmaßnahmen ab 2050. Bayer änderte seine Werbung nach Klageeinreichung, gab aber keine Unterlassungserklärung ab.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, bezeichnete die "Netto-Null-Emissionen"-Kampagne als "dreistes Greenwashing". Er forderte Bayer auf, seinen ökologischen Fußabdruck durch ehrliche Klimaschutzmaßnahmen, wie das Ende der Glyphosatproduktion, zu reduzieren und transparent über seine Handlungen zu kommunizieren.
Agnes Sauter, Leiterin Ökologischer Verbraucherschutz und Marktüberwachung bei der DUH, betonte, dass Unternehmen nachvollziehbare, konkrete und evidenzbasierte Maßnahmen vorlegen müssen, um ihre Versprechen zu untermauern. Sie hob die Bedeutung klarer Informationen über verbleibende Emissionen und deren Management hervor, was für informierte Kaufentscheidungen und wirksamen Klimaschutz unerlässlich sei.