Erasca Inc. sieht sich mit Wertpapierbetrugs-Sammelklage konfrontiert
Die Anwaltskanzlei Berger Montague hat eine Sammelklage gegen Erasca, Inc. eingereicht, die sich an Investoren richtet, die zwischen Januar 2025 und April 2026 Aktien kauften. Die Klage behauptet, das Unternehmen habe irreführende Angaben über seinen Medikamentenkandidaten ERAS-0015 gemacht.

Die nationale Kanzlei Berger Montague hat eine Sammelklage gegen Erasca, Inc. (NASDAQ: ERAS) eingereicht. Die Klage richtet sich an Investoren, die Erasca-Stammaktien im Zeitraum vom 14. Januar 2025 bis zum 26. April 2026 erworben haben.
Die Klageschrift behauptet, dass Erasca und sein Management wiederholt positive Aussagen gemacht und ERAS-0015, einen potenziellen Krebstherapie-Wirkstoff, als "Klassenbesten" angepriesen haben. Diese Aussagen umfassten angeblich überlegene präklinische Ergebnisse im Vergleich zu einem konkurrierenden Medikamentenkandidaten von Revolution Medicines. Dabei soll versäumt worden sein, offenzulegen, dass diese Vergleiche unzulässig waren und das Unternehmen Patent- und Geschäftsgeheimnisstreitigkeiten aussetzten.
Der Aktienkurs des Unternehmens fiel am 27. April 2026 um über 45 %, oder 9,90 USD pro Aktie, nachdem Enthüllungen bekannt wurden. An diesem Tag beschuldigte Revolution Medicines Erasca der Patentverletzung und des Missbrauchs von Geschäftsgeheimnissen. Erasca veröffentlichte außerdem vorläufige klinische Daten, die den Tod eines Patienten zeigten, und räumte ein, dass die Vergleiche von ERAS-0015 auf begrenzten Analysen verschiedener Studien und nicht auf direkten Vergleichsstudien beruhten.
Investoren, die Erasca-Wertpapiere im angegebenen Zeitraum erworben haben, haben bis zum 10. August 2026 Zeit, die Ernennung zum "Lead Plaintiff" zu beantragen. Berger Montague fordert betroffene Investoren auf, sich für weitere Informationen über ihre Rechte zu melden.