EU AI Act: Unternehmen müssen KI-Kompetenz der Mitarbeiter ab 2. August nachweisen
Artikel 4 des EU AI Acts verpflichtet Unternehmen, die KI-Kompetenz ihrer Mitarbeiter sicherzustellen. Die nationale Marktüberwachung beginnt am 2. August 2026.

Die Europäische Union verschärft mit dem AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) die Anforderungen an den Umgang mit künstlicher Intelligenz in Unternehmen. Artikel 4, der bereits seit dem 2. Februar 2025 gilt, wird ab dem 2. August 2026 durch nationale Marktüberwachung aktiv durchgesetzt. Diese Pflicht betrifft sowohl Anbieter als auch Betreiber von KI-Systemen.
KI-Kompetenz wird gesetzlich definiert als "Fähigkeiten, Kenntnisse und Verständnis, die es ermöglichen, KI-Systeme sachkundig einzusetzen sowie sich der Chancen und Risiken von KI und möglicher Schäden bewusst zu werden". Die erforderliche Tiefe der Kompetenz ist kontextabhängig und richtet sich nach den technischen Vorkenntnissen, der Erfahrung und dem Einsatzbereich der jeweiligen Mitarbeiter.
Ein offizielles Zertifikat für KI-Kompetenz ist laut EU-Kommission keine gesetzliche Pflicht. Ausreichend sind interne Aufzeichnungen über Schulungen und andere Maßnahmen zur Kompetenzförderung. Dennoch ist eine strukturierte Dokumentation sinnvoll, um die Einhaltung der Vorgaben nachweisen zu können.
Mit Beginn der nationalen Marktüberwachung am 2. August 2026 müssen Unternehmen die Erfüllung der KI-Kompetenz-Pflicht nachweisen können. Während hohe Bußgelder für verbotene Praktiken oder schwere Verstöße vorgesehen sind, werden Sanktionen für die Nichteinhaltung von Artikel 4 von den Mitgliedstaaten national festgelegt.