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Reise

EU-Fluggastrechte: Änderungen treten im Juni 2026 in Kraft

Die EU-Fluggastrechte werden im Juni 2026 umfassend aktualisiert. Die Reform zielt darauf ab, die Regeln zu präzisieren und die Rechtssicherheit zu erhöhen. Wesentliche Entschädigungsbeträge bleiben unverändert.

11. Oktober 2026
EU-Fluggastrechte: Änderungen treten im Juni 2026 in Kraft

Der Rat und das Europäische Parlament der EU haben sich auf eine Reform der Fluggastrechte geeinigt, die im Juni 2026 in Kraft treten wird. Dieser Schritt modernisiert die bestehenden Bestimmungen und soll die Rechtssicherheit für Reisende, Fluggesellschaften und Durchsetzungsbehörden in der gesamten Union verbessern.

Eine zentrale Neuerung ist, dass Fluggesellschaften Passagiere innerhalb von 96 Stunden nach einem Problem wie Flugverspätung oder -ausfall proaktiv über ihre Rechte aufklären müssen. Die Reform führt zudem klarere Verfahren ein und erleichtert den Zugang zu erforderlichen Antragsformularen.

Die Definition von "außergewöhnlichen Umständen", die Fluggesellschaften derzeit von Entschädigungszahlungen befreit, wird verschärft. Ziel ist es, die bisher weit gefassten Auslegungen durch die Airlines einzuschränken. Zahlreiche Urteile des Europäischen Gerichtshofs werden zudem direkt in das Gesetz aufgenommen, was die Durchsetzung erleichtern soll.

Die Transparenz bei Gepäckgebühren wird erhöht, wobei Handgepäck künftig standardmäßig im angezeigten Flugpreis enthalten sein muss. Die Entschädigungssummen für Verspätungen und Ausfälle bleiben bei 250 € für Flüge bis 1.500 km, 400 € für Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km und 600 € für Flüge über 3.500 km. Zusätzliche Gebühren für gemeinsame Sitzplatzreservierungen von Familien werden eingeschränkt; Kinder unter 14 Jahren haben Anspruch darauf, ohne Aufpreis neben einer Begleitperson zu sitzen. Passagiere können nicht gezwungen werden, eine App herunterzuladen, um ihr Bordticket zu erhalten.

Originalquelle: flightright.de