EU-Batterieverordnung: iPhone 18 Pro erhält Ausnahmegenehmigung
Europäische Versionen des kommenden iPhone 18 Pro werden von der EU-Batterieverordnung ausgenommen, die ab 2027 leicht austauschbare Akkus vorschreibt.

Europäische Modelle des kommenden Apple iPhone 18 Pro und iPhone 18 Pro Max werden keine leicht vom Nutzer austauschbaren Akkus erhalten, da sie eine Ausnahmeregelung in der neuen EU-Batterieverordnung erfüllen, die im Februar 2027 in Kraft tritt. Die Verordnung schreibt vor, dass Smartphones, die in der Europäischen Union verkauft werden, es Verbrauchern ermöglichen müssen, Akkus mit gängigen Werkzeugen einfach auszutauschen.
Die EU-Verordnung, insbesondere die Verordnung (EU) 2023/1670, zielt darauf ab, die Reparierbarkeit und Nachhaltigkeit von Geräten zu verbessern. Sie enthält jedoch spezifische Klauseln, die es High-End-Geräten erlauben, nicht entfernbare Akkus beizubehalten, wenn diese strenge Kriterien für Leistung und Haltbarkeit erfüllen.
Um für diese Ausnahmeregelung in Frage zu kommen, müssen die Akkus der Geräte nach 500 vollständigen Ladezyklen mindestens 83 % ihrer ursprünglichen Kapazität und nach 1000 Zyklen noch 80 % beibehalten. Zusätzlich muss das Gerät mindestens die Schutzart IP67 gegen Staub und Wasser aufweisen.
Apples aktuelle iPhone-Modelle erfüllen oder übertreffen diese Anforderungen angeblich. Folglich wird erwartet, dass die europäischen Versionen des iPhone 18 Pro nicht der Vorgabe für ein offenes Akku-Design entsprechen müssen. Akkuwechsel für diese Geräte werden weiterhin über Apples autorisiertes Reparatur-Netzwerk oder das Self Repair Program abgewickelt.