EU-Gebäuderichtlinie: Erhöhte Ladeinfrastrukturpflichten für Gebäudeeigentümer
Die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) verschärft die Anforderungen an die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Gebäudeeigentümer müssen nun schneller handeln und neue Vorschriften umsetzen.

Die seit dem 28. Mai 2024 geltende novellierte EU-Gebäuderichtlinie (EPBD 2024/1275) erhöht den Druck auf Gebäudeeigentümer und Bauherren zur Bereitstellung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Ziel ist es, den Ausbau der Ladeinfrastruktur an die steigende Nachfrage nach Elektroautos anzupassen.
Die EU-Mitgliedstaaten haben bis Ende Juni 2026 (für bestehende Nichtwohngebäude bis Anfang 2027) Zeit, die neuen Vorgaben in nationales Recht umzusetzen, voraussichtlich durch eine Überarbeitung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG).
Die Richtlinie unterscheidet zwischen Neu- und Bestandsbauten sowie zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden. Für Nichtwohngebäude mit mehr als fünf Stellplätzen gilt künftig die Pflicht zur Bereitstellung einer Ladestation und der notwendigen Vorverkabelung für 50 % aller Stellplätze. Bürogebäude mit über fünf Stellplätzen müssen sogar eine Ladestation pro zwei Stellplätze vorsehen.
ENERANDO betont die Notwendigkeit für Gebäudeeigentümer, frühzeitig aktiv zu werden, um die neuen Vorschriften fristgerecht zu erfüllen. Das Unternehmen bietet Unterstützung bei der effizienten und kostengünstigen Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen und hebt hervor, dass eine rechtzeitige Planung angesichts der steigenden Nachfrage und des Bedarfs an Fachkräften essenziell ist.