EU-Kommission bearbeitet Informationsfreiheitsanträge schleppend trotz sinkender Zahlen
Die Europäische Kommission reagiert weiterhin langsam auf Anfragen zur Informationsfreiheit, obwohl die Antragszahlen seit dem Höchststand 2021 deutlich gesunken sind.

Die Europäische Kommission bearbeitet Anfragen nach Informationen weiterhin mit Verzögerungen, obwohl die Zahl der gestellten Anträge seit dem Rekordjahr 2021 merklich zurückgegangen ist. Aktuelle Zahlen für 2025 zeigen, dass die Kommission die Bearbeitung schleppend fortsetzt, auch wenn die Begründung der Überlastung durch die schiere Menge an Anfragen nicht mehr zutrifft.
Im Jahr 2021 erreichte die Kommission einen Höchststand von 8420 registrierten Anträgen. Damals wurde eine Überlastung als Erklärung für die langen Wartezeiten angeführt. Die Zahlen für 2025 weisen jedoch nur noch 6434 Erstanträge aus – ein Rückgang um fast ein Viertel und der niedrigste Stand seit acht Jahren. Trotz dieser Entlastung hat sich die Bearbeitungspraxis kaum verbessert. Die Zahl der förmlich beantworteten Verfahren sank von 8280 im Spitzenjahr 2021 auf lediglich 4471 im Jahr 2025. Dies bedeutet, dass Antragsteller weiterhin monatelang auf Informationen warten müssen.
Eine beachtliche Gruppe von Antragstellern bilden Journalisten mit gut 15 Prozent, gefolgt von Unternehmen mit knapp elf Prozent und akademischen Institutionen mit rund zehn Prozent. Die größte Gruppe sind mit über 26 Prozent Bürger, die ihr Recht auf demokratische Kontrolle wahrnehmen möchten. Deutschland ist mit über 18 Prozent aller Anfragen geografisch führend, gefolgt von Spanien, Frankreich und Italien.
Die inhaltliche Auswertung der Bescheide zeigt eine restriktive Informationspolitik der Kommission. Nur etwas mehr als 28 Prozent der Anträge werden vollständig gewährt. Fast die Hälfte aller Anträge wird mit teilweise geschwärzten Dokumenten beantwortet. Knapp 23 Prozent der Anfragen werden komplett abgelehnt. Als Gründe für Schwärzungen werden am häufigsten der Schutz der Privatsphäre (in mehr als der Hälfte der Fälle) und die Wahrung von Geschäftsgeheimnissen (ca. 14 Prozent) genannt.
Wer sich mit Ablehnungen oder Schwärzungen nicht zufriedengibt, kann einen Zweitantrag stellen. Auch hier zeigt sich die Kommission wenig kompromissbereit: Mehr als ein Drittel der ursprünglichen Ablehnungen wird bestätigt. Eine vollständige Überprüfung, die zu einem uneingeschränkten Zugang führt, ist mit unter 20 Prozent eine Ausnahme.