EU-Kommission: Meta verstieß mit "süchtig machenden" Designs gegen das Gesetz über digitale Dienste
Die Europäische Kommission hat am Freitag in einem vorläufigen Bericht erklärt, dass Meta aufgrund von "süchtig machenden" Designmerkmalen auf Instagram und Facebook gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstoßen hat.

Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass der Technologiekonzern Meta gegen das EU-Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstoßen hat. Grund dafür sind Designmerkmale von Instagram und Facebook, die als potenziell "süchtig machend" und schädlich für das Wohlbefinden der Nutzer, insbesondere von Minderjährigen und schutzbedürftigen Erwachsenen, angesehen werden.
Laut dem vorläufigen Bericht der Kommission hat Meta die mit diesen Designelementen verbundenen Risiken nicht ausreichend berücksichtigt. Zu diesen Merkmalen gehören endlose Scroll-Funktionen, automatisch abspielende Inhalte, Push-Benachrichtigungen und stark personalisierte Empfehlungssysteme.
Meta hat zuvor erklärt, Maßnahmen zum Schutz von Teenagern ergriffen zu haben. Dazu gehören Teenager-Konten, die Berichten zufolge automatischen Schutz und elterliche Kontrolle bieten, was nächtliche Nutzungseinschränkungen und eine tägliche Bildschirmzeitbegrenzung auf 15 Minuten ermöglicht.
Sollten die Feststellungen der Kommission bestätigt werden, könnten dem Unternehmen Geldstrafen von bis zu 6 % seines weltweiten Jahresumsatzes drohen. Ein Sprecher von Meta erklärte, dass das Unternehmen mit den vorläufigen Ergebnissen nicht einverstanden sei, betonte jedoch die ergriffenen Maßnahmen zum Schutz von Teenagern und sicherte eine fortgesetzte konstruktive Zusammenarbeit mit der Kommission zu.