📣 Senden Sie uns Ihre Pressemitteilung
Seite aktualisiert sich alle 15 Minuten
Professionelle Dienstleistungen

EU-Kommission schlägt Änderungen im Gesellschaftsrecht vor

Die Europäische Kommission hat Vorschläge zur Erleichterung der grenzüberschreitenden Unternehmensmobilität und zur Digitalisierung des Gesellschaftsrechts vorgelegt. Ziel ist es, Gründungen und Umstrukturierungen von Unternehmen EU-weit zu vereinfachen.

24. Juni 2026
EU-Kommission schlägt Änderungen im Gesellschaftsrecht vor

Brüssel – Die Europäische Kommission hat Entwürfe für neue Richtlinien vorgelegt, die das europäische Gesellschaftsrecht modernisieren sollen. Die Vorschläge zielen darauf ab, die grenzüberschreitende Mobilität von Unternehmen zu erleichtern und rechtliche Prozesse zu digitalisieren. Dies betrifft insbesondere die Gründung und Umstrukturierung von Gesellschaften innerhalb der EU.

Der Richtlinienentwurf zur Digitalisierung des Gesellschaftsrechts sieht vor, die Online-Gründung von Kapitalgesellschaften zu ermöglichen. Dies soll ohne persönliche Anwesenheit bei einer Registerbehörde oder einem Notar möglich sein. Ziel ist es, dass Gesellschaften innerhalb von fünf Werktagen nach Einreichung aller Unterlagen und Begleichung der Gebühren eingetragen werden können. Zusätzlich sollen standardisierte Vorlagen für Gesellschaftssatzungen eingeführt werden, um den Gründungsprozess zu beschleunigen. Ein verbesserter Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten ist ebenfalls vorgesehen, um beispielsweise Ausschlüsse von Geschäftsführern besser zu überwachen.

Der Entwurf zur Mobilität von Gesellschaften erweitert die bestehenden Regelungen für grenzüberschreitende Fusionen auf grenzüberschreitende Sitzverlegungen und Spaltungen. Laut Vorschlag sollen unabhängige Sachverständige diese Vorgänge prüfen, bevor nationale Behörden sie genehmigen. Minderheitsgesellschafter sollen das Recht auf Abfindung erhalten, und die Konsultationsrechte der Arbeitnehmer sollen gestärkt werden.

Die endgültige Form der Richtlinien und ihre Umsetzung in nationales Recht sind noch unsicher, da der Gesetzgebungsprozess erst am Anfang steht. Frühere Versuche zur Harmonisierung des Gesellschaftsrechts auf EU-Ebene sind nur schleppend vorangekommen. Insbesondere die Idee der Online-Gründung ohne notarielle Beurkundung stieß in Deutschland bereits im Vorfeld auf Kritik. Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung wird eine Umsetzung nur nach "effektiven präventiven Kontrollen und zuverlässigen Identitätsprüfungen" gefordert.

Gewerkschaftliche Organisationen äußerten zudem Bedenken hinsichtlich möglicher Schwächung der Arbeitnehmer-Mitbestimmung, da keine Mindeststandards hierfür vorgesehen sind. Zukünftige Verhandlungen dürften komplex werden und erfordern wahrscheinlich erhebliche Kompromisse zwischen den Mitgliedstaaten, um zu einer Einigung zu gelangen.

Originalquelle: dhpg.de