EU-Kommission konkretisiert EHDS mit zwei Durchführungsrechtsakten
Die Europäische Kommission hat zwei Durchführungsverordnungen zum Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) veröffentlicht. Neue Vorgaben regeln den Betrieb von MyHealth@EU und Metadaten für nationale Datensatzkataloge.

Die Europäische Kommission hat zwei Durchführungsverordnungen für den Europäischen Gesundheitsdatenraum (European Health Data Space, EHDS) erlassen. Diese Regelungen präzisieren den Betrieb von MyHealth@EU sowie die erforderlichen Metadaten für nationale Datensatzkataloge zur Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten.
Die Durchführungsverordnungen sind von zentraler Bedeutung für die operative Umsetzung der EHDS-Gesetzgebung. Sie schaffen klare Rahmenbedingungen für den sicheren Austausch und die Nutzung von Gesundheitsdaten über nationale Grenzen hinweg und fördern damit Forschung und Innovation im europäischen Gesundheitssektor.
Ohne weitere Details von Pharma Deutschland e.V. über spezifische Auswirkungen auf die Verbandsarbeit oder die Mitgliedsunternehmen lässt sich der direkte Einfluss der neuen Regelungen hier nicht weiter ausführen. Der vorliegende Text konzentriert sich auf die legislativen Maßnahmen der Kommission.
Diese neuen Verordnungen sind Teil einer umfassenderen EU-Initiative zur Schaffung eines einheitlichen Ökosystems für Gesundheitsdaten, das den Patientenzugang zu ihren eigenen Gesundheitsinformationen verbessert und Fortschritte im Gesundheitswesen unterstützt.