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Gesundheit

EuGH-Entscheidung gefährdet nationale Gesundheitssysteme

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wird von deutschen Apothekern kritisiert, da sie die Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente für ausländische Anbieter als nicht verbindlich einstuft.

24. Juni 2026
EuGH-Entscheidung gefährdet nationale Gesundheitssysteme

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat entschieden, dass die Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel in Deutschland für ausländische Anbieter nicht zwingend gilt. Diese Entscheidung sorgt in Deutschland für Bestürzung.

Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, zeigte sich entsetzt. Er kritisierte, dass die Richter des EuGH den Willen des deutschen Gesetzgebers ausgehebelt und Entscheidungen deutscher Gerichte negiert hätten. „Es kann nicht sein, dass ungezügelte Marktkräfte über den Verbraucherschutz im Gesundheitswesen triumphieren“, sagte Schmidt.

Die ABDA fordert die Politik auf, den durch das Urteil entstandenen Handlungsspielraum wiederherzustellen. Als eine mögliche Lösung wird das Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln in Deutschland genannt, das laut ABDA europarechtlich zulässig wäre. Die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) für deutsche Apotheken soll weiterhin gelten.

Der Fall wurde durch eine Klage gegen ausländische Anbieter ausgelöst, die rezeptpflichtige Medikamente nach Deutschland versenden. Die Frage war, ob die deutsche Preisbindung auch für sie gilt. Bisher hatten der deutsche Gesetzgeber und die obersten deutschen Gerichte diese Frage bejaht.

Die AMPreisV diente bisher dem Schutz der Patienten vor überhöhten Preisen, ermöglichte das Sachleistungsprinzip der Krankenkassen und verhinderte destruktiven Wettbewerb. Sie sicherte zudem die flächendeckende Arzneimittelversorgung durch wohnortnahe Apotheken.

Originalquelle: abda.de