EU-Gericht befasst sich mit KI-Urheberrechten von Presseverlagen
Der Europäische Gerichtshof prüft, ob KI-Chatbots in die Rechte von Presseverlagen eingreifen.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) steht vor einer richtungsweisenden Entscheidung zur urheberrechtlichen Zulässigkeit von KI-generierten Inhalten. Generalanwalt Maciej Szpunar hat in einem Rechtsstreit zwischen dem ungarischen Medienunternehmen Like Company und Google festgestellt, dass Chatbots unter bestimmten Umständen die Rechte von Presseverlagen verletzen können.
Im Zentrum des Verfahrens steht die Frage, ob die Nutzung von journalistischen Inhalten zum Training der Gemini-KI und die anschließende Zusammenfassung dieser Informationen in Chatbot-Antworten gegen das Urheberrecht verstößt. Während der Generalanwalt das Training von Modellen auf öffentlich zugänglichen Daten als prinzipiell zulässig einstufte, kritisierte er die Wiedergabe der "Ausdrucksform" von Inhalten, wenn dadurch die Notwendigkeit entfällt, die Originalquelle zu besuchen.
Google argumentiert, dass die eigenen KI-Modelle darauf ausgelegt seien, originäre Inhalte zu produzieren, statt vorhandene Werke zu kopieren. Zudem verweist der Konzern auf die technischen Möglichkeiten für Verlage, einer Nutzung ihrer Inhalte für das KI-Training zu widersprechen.
Das Urteil des EuGH wird in etwa sechs Monaten erwartet. Die Einschätzung des Generalanwalts gilt als wegweisend für die künftige rechtliche Bewertung der Interaktion zwischen KI-Unternehmen und Medienhäusern.