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EU-Richtlinie fordert Belege für Umweltangaben von Unternehmen

Die EU-Richtlinie zur "Befähigung von Verbrauchern für den Grünen Wandel" (EmpCo) tritt am 27. September 2026 in Kraft und verlangt, dass Unternehmen ihre Umweltangaben klar, spezifisch und mit glaubwürdigen Beweisen belegen. Ziel ist die Bekämpfung irreführender grüner Behauptungen.

24. September 2026
EU-Richtlinie fordert Belege für Umweltangaben von Unternehmen
Bild ist eine KI-generierte Illustration

Die EU-Richtlinie zur "Befähigung von Verbrauchern für den Grünen Wandel" (EmpCo) tritt am 27. September 2026 in Kraft. Die neue Gesetzgebung schreibt vor, dass Unternehmen, die gegenüber Verbrauchern in der EU Umweltangaben machen, sicherstellen müssen, dass diese Angaben klar, spezifisch und durch glaubwürdige Beweise gestützt sind.

Die Richtlinie führt keinen separaten, neuen Rahmen für Nachhaltigkeitsangaben ein. Stattdessen stärkt sie bestehende EU-Verbraucherschutzregeln, indem sie sich gegen irreführende Umweltbehauptungen, unzuverlässige Öko-Labels und vage Formulierungen wie "grün" oder "umweltfreundlich" richtet, wenn diese nicht durch nachvollziehbare Fakten untermauert sind.

Ziel der EmpCo-Richtlinie ist es, Verbrauchern bessere Voraussetzungen für informierte Entscheidungen im Rahmen des grünen Wandels zu bieten. Unternehmen müssen nun sicherstellen, dass die in ihrer Marketingkommunikation verwendeten Umweltbotschaften faktenbasiert und leicht verständlich sind, um Verbraucherirreführung zu vermeiden.

Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften kann zu Sanktionen und Reputationsschäden führen. Unternehmen wird geraten, ihre aktuelle Kommunikationsstrategie zu überprüfen und die Übereinstimmung mit den Vorgaben der Richtlinie rechtzeitig vor ihrem Inkrafttreten sicherzustellen.

Originalquelle: news.cision.com