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EU-Lieferkettengesetz stark reduziert – 85 % der Unternehmen betroffen

Der EU-Rat hat eine deutliche Verschärfung des Lieferkettengesetzes beschlossen und die Schwellenwerte für Meldepflichten und Sorgfaltspflichten angehoben. Die Änderungen befreien die Mehrheit der Unternehmen von den bisherigen Verpflichtungen.

1. Oktober 2026
EU-Lieferkettengesetz stark reduziert – 85 % der Unternehmen betroffen

Der EU-Rat hat eine weitreichende Neuausrichtung des europäischen Lieferkettengesetzes beschlossen, die die regulatorische Last für Unternehmen erheblich reduziert. Das "Omnibus I"-Paket, das nun nach der Zustimmung des Parlaments finalisiert wurde, schränkt den Anwendungsbereich des EU-Lieferkettengesetzes drastisch ein. Ursprünglich als Vorzeigeprojekt für globale Unternehmensverantwortung gedacht, wird das Gesetz nun deutlich entschärft.

Die Reform zielt insbesondere auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ab, indem die Schwellenwerte für Meldepflichten und Sorgfaltspflichten erheblich angehoben werden. Nach der überarbeiteten Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf die Achtung der Menschenrechte und der Umwelt (CS3D) werden Unternehmen nur noch dann unter die Regeln fallen, wenn sie mindestens 5.000 Mitarbeiter beschäftigen und einen Netto-Umsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro erzielen. Laut dem Berichterstatter des Europäischen Parlaments, Jörgen Warborn, bedeutet dies, dass rund 85 Prozent der ursprünglich erfassten Unternehmen aus dem Geltungsbereich fallen werden. Schätzungen zufolge sind nur noch etwa 1.500 Großkonzerne betroffen.

Die Begründung des Rates der EU-Minister lautet, dass nur die größten Akteure über den nötigen Einfluss verfügen, um globale Wertschöpfungsketten maßgeblich zu verändern, und die enormen Kosten für Überwachungsprozesse tragen können. Damit reagiert Brüssel auf die Kritik, dass kleinere Zulieferer indirekt unter Druck geraten könnten, wenn große Konzerne jeden Informationsschritt bis zum kleinsten Glied der Kette akribisch abfragen.

Die Richtlinie verpflichtet die betroffenen Unternehmen grundsätzlich dazu, negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt zu mindern, wie z.B. Kinderarbeit, Sklaverei, Arbeitsausbeutung, Umweltverschmutzung, Abholzung, übermäßigen Wasserverbrauch oder Schädigung von Ökosystemen. Solche Missstände sind in den Lieferketten großer internationaler Unternehmen wiederholt aufgedeckt worden.

Auch die Anwendungsbereiche der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wurden eingeschränkt. Zukünftig müssen nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von über 450 Millionen Euro die komplexen Berichte erstellen. Für Unternehmen aus Drittländern gelten zudem verschärfte Umsatzschwellen, was den bürokratischen Filter für den europäischen Markt erhöht.

Originalquelle: heise.de