EU-Kommission leitet Verfahren gegen Meta wegen Suchtrisiken ein
Die Europäische Kommission hat nach vorläufigen Ergebnissen eines zweijährigen Verfahrens ein offizielles Verfahren gegen Meta Platforms (Instagram, Facebook) wegen möglicher Suchtrisiken für Kinder und Jugendliche eingeleitet. Sie kritisiert Funktionen wie endloses Scrollen und automatischen Video-Start.

Die Europäische Kommission setzt ein Verfahren gegen Meta Platforms vor, das Unternehmen hinter Instagram und Facebook. Grund dafür sind vorläufige Ergebnisse einer zweijährigen Untersuchung, die auf erhebliche Suchtrisiken für Kinder und Jugendliche hindeuten. Der Konzern muss nun auf die Vorwürfe reagieren.
Im Fokus der Kritik stehen insbesondere Funktionen wie das Endlos-Scrollen, das automatische Abspielen von Videos und stark personalisierte Empfehlungen. Auch Benachrichtigungen, die Nutzer wiederholt auf die Plattformen locken, werden als problematisch angesehen. Die Algorithmen, die die Inhalte auswählen, orientieren sich laut der Kommission zu stark an der Nutzerinteraktion.
Sollte Meta die Vorwürfe nicht entkräften oder keine Anpassungen vornehmen, droht eine Strafe von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Dies könnte für Meta eine Summe von mehr als 12 Milliarden Euro bedeuten.
Bisherige Maßnahmen von Meta zum Jugendschutz, wie Zeitmanagement-Funktionen und Kindersicherungsangebote, werden von der Kommission als unzureichend bewertet. Diese ließen sich leicht umgehen und ihre Wirksamkeit hänge stark von den technischen Kenntnissen der Eltern ab. Mögliche Lösungsansätze, die die Kommission vorschlägt, beinhalten die standardmäßige Deaktivierung von Endlos-Scrollen und Auto-Video-Start.