EU schreibt acht neue Sicherheitsmerkmale für Lkw und Busse ab Juli 2024 vor
Die EU-Verordnung über allgemeine Sicherheit (GSR) schreibt vor, dass alle ab Juli 2024 neu zugelassenen Lkw und Busse mit acht obligatorischen automatischen Fahrerassistenzsystemen ausgestattet sein müssen.

Ab Juli 2024 müssen alle neu in der Europäischen Union zugelassenen Lkw und Busse der Verordnung über die allgemeine Sicherheit (GSR) entsprechen. Diese Regelung ist Teil der „Vision Zero“-Initiative der EU mit dem Ziel, bis 2050 null Verkehrstote und Schwerverletzte zu erreichen.
Die GSR schreibt acht spezifische automatische Fahrerassistenzsysteme für alle Neuzulassungen ab Juli 2024 vor. Dazu gehören Notbremssignale, Reifendruckkontrollsysteme, Totwinkelassistenten, Rückfahrinformationssysteme, Anfahrwarnsysteme, Vorrüstung für Alkohol-Interlocks, Warnungen bei Müdigkeit und Unaufmerksamkeit des Fahrers sowie intelligente Geschwindigkeitsassistenzsysteme.
Scania erklärte, dass ein Großteil dieser erforderlichen Sicherheitstechnologien bereits in ihren Fahrzeugen vorhanden ist und somit die Konformität aller ab der Frist verkauften neuen Lkw und Busse gewährleistet ist. Das Unternehmen betont sein Engagement für „intelligente und sichere“ Transportlösungen.
Die Verordnung zielt darauf ab, die hohe Unfallzahl in der EU zu reduzieren, wo schwere Fahrzeuge in etwa 14 % der fast 20.000 Verkehrstoten im Jahr 2021 beteiligt waren. Menschliches Versagen wird als Hauptursache für bis zu 90 % der Unfälle genannt, wobei Auffahrunfälle sowie Unfälle mit Radfahrern und Fußgängern häufig vorkommen.
Die GSR sieht zudem Bestimmungen für drei weitere obligatorische Sicherheitsfunktionen vor, die 2026 und 2029 installiert werden müssen. Scania weist darauf hin, dass die Entwicklung zur Erfüllung dieser zukünftigen Anforderungen bereits im Gange ist.