EU plant Altersgrenzen für Kinder in sozialen Medien
Die Europäische Kommission wird eine Gesetzgebung vorbereiten, die Kindern unter 13 Jahren den Zugang zu sozialen Medien in der gesamten EU beschränkt, basierend auf einer Empfehlung für ein einheitliches Mindestalter.

Die Europäische Kommission plant die Ausarbeitung einer Gesetzgebung, die Kindern unter 13 Jahren den Zugang zu sozialen Medien in allen 27 Mitgliedstaaten untersagen soll. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen kündigte diesen Schritt an, der darauf abzielt, Minderjährige vor Online-Risiken wie schädlichen Inhalten und Cybermobbing zu schützen.
Der Vorschlag folgt auf einen Bericht eines Sondergremiums, das ein EU-weit harmonisiertes Mindestalter von 13 Jahren für den Zugang zu sozialen Medien und anderen „digitalen Diensten“ empfiehlt. Der Bericht definiert „Social Media+“ als Dienste, die KI-Begleiter, App-Stores sowie Video-Sharing- und Spieleplattformen mit süchtig machenden oder altersunangemessenen Funktionen umfassen. Kinder unter 13 Jahren dürften diese Dienste nur mit elterlicher Zustimmung oder in Bildungsumgebungen nutzen, wobei die Mitgliedstaaten strengere nationale Grenzen festlegen dürfen.
Das Gremium begründet die Altersgrenze mit der Entwicklungspsychologie von Kindern und verweist auf unterschiedliche Stadien der kognitiven, emotionalen und sozialen Reifung. Der Bericht argumentiert zudem, dass die Hauptverantwortung für die Sicherheit von Kindern im Online-Bereich bei den Plattformen liegen sollte und nicht bei den Familien. Die Anbieter müssten nachweisen, dass ihre Produkte „safe by design“ sind.
„Wir konzentrieren uns jetzt darauf, wie wir Kindern eine sicherere Online-Erfahrung ermöglichen können“, sagte von der Leyen. Die Kommission prüft auch weitere Maßnahmen, einschließlich möglicher Verbote spezifischer suchtverstärkender Funktionen. Meta wurde bereits im Rahmen des Digital Services Act angewiesen, süchtig machende Funktionen aus Facebook und Instagram zu entfernen. Methoden zur Altersverifizierung sind noch in der Klärung, wobei das Gremium Systeme befürwortet, die die Verarbeitung persönlicher Identifikationsdaten vermeiden.