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Wissenschaft

EU will Europol-Befugnisse erweitern – Kritik wegen Schwächung von Bürgerrechten

Die Europäische Kommission plant eine Novellierung der Europol-Verordnung, die die Datenerhebung und -verarbeitung des Polizeiamtes ausweiten würde. Datenschützer und Bürgerrechtler äußern Bedenken hinsichtlich der Grundrechte.

23. September 2026
EU will Europol-Befugnisse erweitern – Kritik wegen Schwächung von Bürgerrechten

Die Europäische Kommission hat einen Verordnungsentwurf vorgelegt, der die Befugnisse des Europäischen Polizeiamtes (Europol) erheblich erweitern soll. Kernpunkt der vorgeschlagenen Änderungen ist die Deregulierung von Verfahrensvorschriften, die bislang den Umgang mit personenbezogenen Daten regeln. Anforderungen an Verhältnismäßigkeit und einen Bezug zu Straftaten werden laut dem Entwurf als "administrative Hürden" eingestuft.

Die Bürgerrechtsorganisation Statewatch kritisiert, dass die Reform eine massive Beschleunigung der Datensammlung und den breiten Einsatz experimenteller KI-Systeme in der Polizeiarbeit ermöglichen könnte. Die Kommission begründet dies mit der Notwendigkeit, Europol zu "modernisieren" und zu einem führenden Zentrum für KI-gestützte Polizeiarbeit in der EU auszubauen.

Zusätzliche Sorge bereiten Berichte über illegale "Schatten-Systeme" bei Europol, mit denen bestehende Beschränkungen umgangen worden sein sollen. Die geplante Reform würde zudem die Schnittstelle zum Privatsektor stärken, wodurch Europol zu einer Drehscheibe für den Austausch von Informationen und die Finanzierung von Überwachungstechnologien werden könnte. Dies schließe die Umgehung von Verschlüsselungen und automatisierte Profilbildung mit ein.

Die Kommission schlägt vor, die manuelle Datenverarbeitung und die Unterscheidung zwischen Verdächtigen und Unbescholtenen aufzugeben, um fortschrittliche Analysewerkzeuge und maschinelles Lernen besser mit Daten versorgen zu können. Europol hatte bereits zuvor Ausnahmen von den Transparenzpflichten des KI-Gesetzes für Hochrisiko-KI erhalten. Berichten zufolge nutzt das Amt zudem internetbasierte Werkzeuge zur Datenextraktion, deren Nachvollziehbarkeit nach Ansicht von Kritikern unzureichend ist und im Widerspruch zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs steht.

Originalquelle: heise.de