EU-Vergaberichtlinien: Cybersicherheit und Herkunft werden Kernkriterien
Die Europäische Kommission hat einen neuen Vorschlag für ein Public Procurement Act vorgelegt, der drei bestehende Richtlinien ersetzt. Die Reform macht Cybersicherheit, Resilienz von Lieferketten und den Ursprung von Technologie zu zentralen Kriterien bei öffentlichen Ausschreibungen.

Die Europäische Kommission hat einen neuen Entwurf für ein Public Procurement Act vorgelegt, der drei Richtlinien aus dem Jahr 2014 durch eine einzige, unmittelbar geltende Verordnung ersetzen soll. Der am 9. September 2026 veröffentlichte Vorschlag bringt bedeutende Änderungen mit sich, insbesondere für IT-Vergaben. Erstmals werden Cybersicherheit, die Resilienz von Lieferketten und der Ursprung von Technologie in einem eigenen Kapitel des allgemeinen Vergaberechts verankert.
Die neue Verordnung zielt darauf ab, öffentliche Vergabeverfahren zu vereinfachen und flexibler zu gestalten. Diese Verfahren umfassen jährlich rund 2,5 Billionen Euro innerhalb der EU. Laut Kommission hat sich die aktuelle Regulierung als zu komplex und starr erwiesen, was zu Rechtsunsicherheiten führt und oft dazu, dass Aufträge primär über den Preis vergeben werden. Die Reform soll auch der aktuellen geopolitischen Lage besser Rechnung tragen, in der der Marktzugang aus Drittländern neue Herausforderungen birgt.
Die signifikanteste Neuerung für IT-Beschaffungen findet sich in Artikel 66 des Teils III, Titel II, Kapitel 4. Dieser verpflichtet öffentliche Auftraggeber, angemessene Maßnahmen zum Schutz der Sicherheitsinteressen der Union oder eines Mitgliedstaates in jeder Phase des Vergabeverfahrens zu ergreifen, sofern ein entsprechendes Risiko besteht. Dies gilt von der Planung und Marktberatung bis zur Vertragsdurchführung und betrifft ausdrücklich auch Bereiche außerhalb der Verteidigungs- und Sicherheitssektoren.
Das neue Gesetz ersetzt drei separate Richtlinien durch eine einzige Verordnung, was den Verwaltungsaufwand reduziert. Es wird erwartet, dass die Verordnung zu erheblichen Kosteneinsparungen für Bieter und Auftraggeber führt. Die Änderungen werden auch kleine und mittlere Unternehmen spürbar beeinflussen, die von vereinfachten Verfahren profitieren dürften. Öffentliche Auftraggeber und IT-Anbieter müssen die neuen Anforderungen nun sorgfältig prüfen und sich auf deren Umsetzung vorbereiten.