EU-Reform zur Sozialversicherung: Erleichterungen bei der A1-Bescheinigung geplant
Die EU reformiert die Regeln zur sozialen Sicherheit, um bürokratische Hürden bei Geschäftsreisen zu senken. Künftig sollen für kurze Einsätze die A1-Nachweispflichten teilweise entfallen.

Die Europäische Union hat eine umfassende Neuregelung der Verordnungen zur Koordinierung der sozialen Sicherheit (EG Nr. 883/2004 und 987/2009) beschlossen. Wie das Beratungsunternehmen dhpg erläutert, zielt die Reform darauf ab, grenzüberschreitende Kurzreisen zu entbürokratisieren und gleichzeitig den Sozialversicherungsbetrug bei längerfristigen Entsendungen effektiver zu bekämpfen.
Ein Kernpunkt der Reform sind die Ausnahmen von der A1-Bescheinigungspflicht. Für reine Geschäftstermine wie Konferenzen oder Seminare, bei denen keine operative Dienstleistung vor Ort erbracht wird, entfällt künftig der Antragsprozess. Zudem wurde eine Drei-Tage-Regel für operative Tätigkeiten definiert: Arbeitseinsätze von maximal drei aufeinanderfolgenden Tagen innerhalb eines Monatszeitraums können künftig ohne vorherige Meldung erfolgen, wobei Unternehmen für Kontrollen Nachweise vorhalten müssen. Vom Baugewerbe sind diese Erleichterungen jedoch aufgrund des dortigen hohen Missbrauchspotenzials ausgenommen.
Im Gegenzug verschärft die EU die Anforderungen an reguläre Entsendungen. Arbeitgeber müssen diese künftig zwingend vorab anmelden; rückwirkende Genehmigungen werden stark eingeschränkt. Zudem greift eine neue Vorversicherungszeit von drei Monaten, um kurzfristige Einstellungen allein für Entsendungszwecke zu verhindern. Auch bei sogenannten Kettenentsendungen setzt die EU engere Grenzen, indem sie eine zweimonatige Pause nach Ablauf der maximalen 24-monatigen Entsendedauer vorschreibt.
Die neuen Regelungen treten nicht sofort in Kraft. Die Anwendung ist erst etwa 24 Monate nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt vorgesehen, womit mit einem praktischen Anwendungsbeginn im Jahr 2028 zu rechnen ist. Bis dahin bleibt das bisherige Verfahren zur Beantragung von A1-Bescheinigungen für alle grenzüberschreitenden Tätigkeiten vollständig bestehen.