EU stärkt Fluggastrechte bei Annullierungen und Verspätungen
Die Europäische Union hat die Rechte von Flugreisenden gestärkt. Neue Regelungen sehen Entschädigungen und Hilfe vor, wenn Flüge annulliert werden, große Verspätungen auftreten oder die Beförderung verweigert wird.

Die Europäische Union hat die Regelungen zu den Rechten von Flugreisenden erneuert und gestärkt. Diese neuen Bestimmungen gewährleisten, dass Passagieren angemessene Entschädigungen und Unterstützung angeboten werden, falls ihr Flug annulliert wird, sich erheblich verspätet oder ihnen die Beförderung verweigert wird.
Bei Annullierungen oder Nichtbeförderung muss die ausführende Fluggesellschaft finanzielle Entschädigung und Betreuungsleistungen anbieten, sofern der Passagier rechtzeitig eingecheckt hat. Diese Rechte gelten für alle Flüge, einschließlich Charterflügen, die von einem EU-Flughafen starten oder von einer EU-Fluggesellschaft in die EU durchgeführt werden. Der Passagier hat die Wahl zwischen einer Rückerstattung des Ticketpreises (und gegebenenfalls einem kostenlosen Rückflug zum Abflugort) oder einer alternativen Beförderung zum Zielort.
Wenn die Fluggesellschaft nicht genügend Plätze für alle Passagiere hat, muss sie zunächst prüfen, ob Freiwillige bereit sind, ihre Plätze gegen eine vereinbarte Entschädigung abzugeben. Wird einem Passagier die Beförderung verweigert, muss die Fluggesellschaft eine Entschädigung zahlen, die je nach Flugstrecke zwischen 250 € für kürzere Flüge (bis 1.500 km) und 600 € für längere Flüge (über 3.500 km) variiert. Diese Entschädigung kann halbiert werden, wenn die Verspätung am Zielort eine bestimmte Dauer nicht überschreitet. Darüber hinaus muss die Fluggesellschaft Mahlzeiten, Getränke und gegebenenfalls eine Hotelunterkunft anbieten.
Bei großen Verspätungen, die je nach Flugdistanz 2 bis 4 Stunden überschreiten, muss die Fluggesellschaft den Passagieren Mahlzeiten, Getränke und eine Unterkunft anbieten. Beträgt die Verspätung 5 Stunden oder mehr, hat der Passagier Anspruch auf eine Rückerstattung des Ticketpreises und die Möglichkeit, kostenlos zum Abflugort zurückzukehren. Bei Beschädigung, Zerstörung, Verlust oder verspätetem Gepäck auf Flügen mit EU-Fluggesellschaften können Passagiere weltweit bis zu 1.000 SZR (Sonderziehungsrechte) geltend machen. Bei Verletzung oder Tod infolge eines Unfalls während der Luftbeförderung können Passagiere weltweit eine Entschädigung fordern.