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EU-Taxonomie 2026: Mehr Klarheit oder mehr Komplexität durch neue Regeln?

Die EU hat im Januar 2026 neue Vorgaben zur EU-Taxonomie-Berichterstattung erlassen. Ziel ist mehr Klarheit, doch für Unternehmen ergeben sich mehrere Wahlmöglichkeiten.

12. Juli 2026
EU-Taxonomie 2026: Mehr Klarheit oder mehr Komplexität durch neue Regeln?

Brüssel – Die Europäische Union hat im Januar 2026 eine neue delegierte Verordnung (EU) 2026/73 verabschiedet, welche die Berichtspflichten zur EU-Taxonomie überarbeitet. Ziel ist es, die Klarheit und praktische Anwendbarkeit des Rahmens zu erhöhen und gleichzeitig den Unternehmen mehrere Optionen zu bieten.

Die neue Verordnung, die am 8. Januar 2026 im Amtsblatt veröffentlicht wurde, gilt freiwillig für das Berichtsjahr 2025 und wird ab 2026 verpflichtend. Die Europäische Kommission hat zudem am 17. Dezember 2025 einen Entwurf eines FAQ-Dokuments veröffentlicht, um weitere Leitlinien zu geben. Dieses Dokument, obwohl noch nicht endgültig, behandelt detaillierte Fragen wie Opt-out-Möglichkeiten für Finanzunternehmen und Berichtsvorlagen für die Übergangszeit.

Finanzinstitute haben drei Optionen für ihre EU-Taxonomie-Berichterstattung für das Geschäftsjahr 2025. Sie können weiterhin die alten Berichtsvorlagen und die alte Methodik verwenden, was für 2025 Prüfungssicherheit bietet, aber danach nicht mehr gilt. Alternativ können sie die neue Methodik für 2025 anwenden oder für die Berichterstattung 2025 weiterhin die bestehende Methodik aus der Verordnung (EU) 2021/2178 nutzen.

Die Komplexität könnte jedoch mit den neuen Regeln zunehmen, insbesondere im Hinblick auf die sogenannten "Trading Book" und "Fees & Comissions" KPIs, deren Einführung für Banken auf 2027 verschoben wurde. Darüber hinaus sind die freiwillige Einbeziehung von außerbilanziellen Positionen und die Vergleichbarkeit von Daten aus früheren Jahren wichtige zu berücksichtigende Aspekte. Die BDO AG rät Unternehmen, ihre Optionen sorgfältig zu prüfen und sich auf die Änderungen vorzubereiten.

Originalquelle: bdo.de