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Technologie

EU fordert Meta auf, suchtgefährdende Designmerkmale zu ändern oder mit Strafen zu rechnen

Die Europäische Kommission hat Meta vorläufig vorgeworfen, gegen das Digitale-Dienste-Gesetz der EU zu verstoßen. Meta soll Instagram und Facebook überarbeiten, indem Autoplay und unendliches Scrollen standardmäßig deaktiviert werden.

13. Juli 2026
EU fordert Meta auf, suchtgefährdende Designmerkmale zu ändern oder mit Strafen zu rechnen
Bild ist eine KI-generierte Illustration

Die Europäische Kommission (EK) hat in einer vorläufigen Feststellung befunden, dass Metas Plattformen Instagram und Facebook gegen das EU-Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstoßen. Die EK ist der Ansicht, dass das Design dieser Dienste zwanghafte Nutzung fördert und systemische Risiken birgt, insbesondere für Kinder und vulnerable Nutzer.

Meta wurde aufgefordert, seine Plattformen zu überarbeiten. Dies beinhaltet die standardmäßige Deaktivierung von Funktionen wie Autoplay und „Infinite Scroll“ (endloses Scrollen). Zudem soll das Unternehmen effektive Pausenerinnerungen einführen und seine Empfehlungssysteme so anpassen, dass Inhalte mit geringerem Fokus auf maximales Engagement priorisiert werden. Die EK erwartet von Meta eine verbesserte Bewertung und Minderung der durch das plattformspezifische Design entstehenden Risiken.

Diese vorläufige Feststellung folgt auf eine Untersuchung, die im Mai 2024 eingeleitet wurde, um zu prüfen, ob Meta die Risiken seiner Plattformen gemäß DSA ausreichend bewertet und gemindert hat. Die Kommission stellte fest, dass Meta die Auswirkungen von personalisierten Empfehlungen, Autoplay, Endlos-Scrollen und Push-Benachrichtigungen auf das Wohlbefinden der Nutzer nicht ausreichend berücksichtigt hatte. Bestehende Schutzmaßnahmen wurden als unzureichend zur Risikominderung eingestuft.

Die EK kritisierte insbesondere Metas bestehende Werkzeuge zur Zeitverwaltung und Kindersicherung, die als leicht zu umgehen oder als zu komplex für Eltern befunden wurden. Sollten diese Feststellungen von der Kommission endgültig bestätigt werden, könnten Meta Bußgelder von bis zu 6 % seines weltweiten Jahresumsatzes drohen. Meta hat die Möglichkeit, die Ermittlungsakte einzusehen und eine schriftliche Stellungnahme einzureichen, bevor eine endgültige Entscheidung getroffen wird.

Originalquelle: medianama.com