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EU-Abwasserrichtlinie: Generalanwältin erklärt Art. 9 für nichtig

Generalanwältin Juliane Kokott hat die für nichtig erklärenden Schlussanträge zur EU-Kommunalabwasserrichtlinie vorgelegt, die die erweiterte Herstellerverantwortung für Arzneimittel und Kosmetika betrifft.

30. September 2026
EU-Abwasserrichtlinie: Generalanwältin erklärt Art. 9 für nichtig

Die Schlussanträge der Generalanwältin Juliane Kokott im Fall C-193/25 stellen zentrale Regelungen der EU-Kommunalabwasserrichtlinie in Frage. Sie empfiehlt die Nichtigerklärung von Artikel 9 und Anhang III der Richtlinie (EU) 2024/3019, die eine erweiterte Herstellerverantwortung für Arzneimittel und Kosmetika zur Finanzierung der vierten Klärstufe zur Entfernung von Mikroschadstoffen vorsieht.

Gemäß der Empfehlung bestehen erhebliche Zweifel an der hinreichenden Ermittlung und Nachvollziehbarkeit der Grundlagen für die Kostenverteilung. Die im Gesetzgebungsverfahren verwendeten Daten zur Belastung mit Mikroschadstoffen durch Arzneimittel und Kosmetika werden als nicht ausreichend transparent und mit Unsicherheiten behaftet kritisiert. Insbesondere wird hinterfragt, warum andere Quellen wie Pestizide oder Kunststoffadditive nicht ebenfalls in die erweiterte Herstellerverantwortung einbezogen wurden.

Pharma Deutschland e.V. kritisiert seit Jahren die Begründung der erweiterten Herstellerverantwortung. Die Organisation bemängelt, dass die Zahlen zur Belastung durch Arzneimittel und Kosmetika mangels Quellenangaben nicht nachvollziehbar seien und Fehler enthielten. Die Regelung wird als erhebliche Belastung für die Industrie und potenzielles Risiko für die Versorgungssicherheit von Patienten angesehen.

Der Europäische Gerichtshof ist an die Schlussanträge der Generalanwältin nicht gebunden, sie stellen jedoch eine wichtige Orientierung für das weitere Verfahren dar. Die Entscheidung hat erhebliche Bedeutung für die pharmazeutische Industrie und wirft Fragen zur wissenschaftlichen Belastbarkeit regulatorischer Kostenentscheidungen auf.

Originalquelle: pharmadeutschland.de