Europäisches Gericht hebt Ausschluss der Geschäftsflugzeugfertigung aus grüner Taxonomie auf
Das Europäische Gericht hat die Entscheidung der Europäischen Kommission aufgehoben, die Herstellung von Geschäftsflugzeugen von der EU-Taxonomie für nachhaltige Finanzierungen auszuschließen. Das Urteil würdigt die Eigenschaften der Branche und die Rolle nachhaltiger Kraftstoffe.

Das Europäische Gericht hat eine Entscheidung der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2023 aufgehoben, die die Herstellung von Geschäftsflugzeugen von der grünen Taxonomie der EU ausgenommen hatte. Das Urteil, das am 24. Juni 2026 bekannt gegeben wurde, tritt sofort in Kraft.
Das Gericht stellte fest, dass die Kommission die spezifischen Merkmale von Geschäftsflugzeugen, wie ihre Flexibilität und Geschwindigkeit, sowie ihre Rolle bei bestimmten Einsätzen nicht ausreichend berücksichtigt hatte. Die Entscheidung würdigte auch das Potenzial nachhaltiger Flugkraftstoffe (SAF), das die Kommission nicht ausreichend bewertet hatte.
Dassault Aviation, ein bedeutender Hersteller von Geschäftsflugzeugen und Militärflugzeugen, hatte den Ausschluss angefochten und argumentiert, dass dabei die Beiträge des Sektors zur Konnektivität und Effizienz sowie Fortschritte bei nachhaltigen Flugtechnologien übersehen worden seien. Die Aufhebung ermöglicht eine Neubewertung der Einbeziehung der Herstellung von Geschäftsflugzeugen in die Taxonomie, sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind.
Diese Entscheidung hat Auswirkungen auf die Luft- und Raumfahrtindustrie sowie auf die nachhaltige Finanzierung, da sie den Umfang der Aktivitäten erweitert, die im Rahmen der EU-Regulierung als umweltverträglich gelten können. Sie unterstreicht die Bedeutung detaillierter Bewertungen und sachlicher Erwägungen bei regulatorischen Klassifizierungen.