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EuGH verweigert Vertrauensschutz bei Reihengeschäften

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Unternehmen bei Reihengeschäften keinen Vertrauensschutz geltend machen können, wenn ihnen die tatsächlichen Umstände nicht bekannt sind. Das Urteil klärt Unsicherheiten bei der Umsatzsteuer und kann erhebliche finanzielle Folgen haben.

23. Juli 2026
EuGH verweigert Vertrauensschutz bei Reihengeschäften

Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat klargestellt, dass Unternehmen bei Reihengeschäften im umsatzsteuerlichen Sinne keinen Vertrauensschutz genießen, wenn ihnen die tatsächlichen Abläufe, wie eine Weiterveräußerung, unbekannt sind. Die Entscheidung wirft Licht auf die bisherige Rechtsunsicherheit bei der Besteuerung von Reihengeschäften und kann für Unternehmen erhebliche finanzielle Konsequenzen haben.

Konkret ging es um einen Fall, in dem ein deutsches Unternehmen (D) Waren an ein österreichisches Unternehmen (Ö1) lieferte. Ohne Wissen von D verkaufte Ö1 die Waren an ein weiteres österreichisches Unternehmen (Ö2) weiter. D behandelte die Lieferung als innergemeinschaftliche Lieferung, da keine Kenntnis vom Reihengeschäft bestand. Ö2 wurde später der Vorsteuerabzug versagt, als die tatsächlichen Vorgänge aufgedeckt wurden.

Der EuGH betonte, dass allein entscheidend ist, welche der beiden Lieferungen die zu besteuende „bewegte Lieferung“ darstellt. Dies bedarf einer umfassenden Würdigung der Umstände des Einzelfalls, insbesondere der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums. Die Unkenntnis des ersten Lieferanten über die Weiterveräußerung ändert laut EuGH nichts an der umsatzsteuerlichen Erfassung.

Das Urteil macht deutlich, dass nicht erkannte Reihengeschäfte für die beteiligten Unternehmen teuer werden können. Ö2 verlor den Vorsteuerabzug, auch wenn es sich im guten Glauben befand. Der Gerichtshof verweist auf die Möglichkeit einer Klage gegen den Lieferanten auf Auszahlung der Umsatzsteuer, was aber im Insolvenzfall oft aussichtslos ist.

Die Entscheidung unterstreicht die Notwendigkeit für Unternehmen, ihre Lieferbeziehungen gründlich zu prüfen und gegebenenfalls abzustimmen. Die EU-Kommission plant derzeit eine Vereinheitlichung der Regelungen für Reihengeschäfte, um ähnliche Fälle in der Zukunft zu vermeiden und mehr Rechtssicherheit zu schaffen.

Originalquelle: dhpg.de