EU-Verordnung zu wiederverwendbaren Verpackungen ab 2028 wirft Fragen zur Reinigungskapazität auf
Die neue EU-Verordnung für wiederverwendbare Verpackungen ab 2028 löst eine Debatte über die ausreichende Reinigungskapazität in der Gastronomie aus.

Die EU-Verordnung, die ab dem 12. Februar 2028 die Nutzung von wiederverwendbaren Verpackungen im Lebensmittelsektor vorschreibt, wirft bedeutende Fragen hinsichtlich der Reinigungskapazitäten auf.
BMI Korea, ein südkoreanisches Unternehmen mit 30-jähriger Erfahrung in Hochdruckreinigungslösungen, betont, dass die Engpässe nicht bei der Abholung, sondern bei der Reinigung liegen. Die Verordnung verpflichtet Restaurants und andere Gastronomiebetriebe zur Verwendung wiederverwendbarer Behälter für Außer-Haus-Verkauf und Service, was den Reinigungsbedarf erheblich steigert.
Branchenbeobachter weisen darauf hin, dass die aktuellen Reinigungsdienste möglicherweise nicht ausreichen, um die erwartete Nachfrage zu decken. Dies ist besonders besorgniserregend für Gebiete mit einer hohen Dichte an gastronomischen Betrieben, wie beispielsweise in großen EU-Städten. Die Frage „Wer spült die Becher?“ gewinnt an Brisanz, während Behörden und Unternehmen sich auf die Umsetzung der Verordnung vorbereiten.
BMI Korea schlägt vor, dass die Lösung in effizienteren und skalierbareren Hochdruckreinigungs- und Desinfektionssystemen liegt, die große Mengen an Behältern schnell und hygienisch verarbeiten können. Das Unternehmen hat entsprechende Technologien entwickelt, doch es bedarf erheblicher Investitionen und Infrastrukturausbau, um diesen wachsenden Bedarf zu decken.
Das Hauptziel der Verordnung ist die Reduzierung von Abfall und Umweltbelastung durch Einwegverpackungen. Wenn jedoch die Reinigungskapazitäten nicht Schritt halten, könnten die Umweltschutzziele der Verordnung gefährdet werden, was zu logistischen und finanziellen Herausforderungen für die Gastronomiebranche führen könnte.