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Technologie

EU-Krypto-Regelbuch nach MiCA-Übergangsfrist vollständig in Kraft

Der umfassende Rechtsrahmen der EU für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptoanlagen, die MiCA-Verordnung, ist nun nach dem Ende ihrer Übergangsfrist vollständig gültig.

25. Juni 2026
EU-Krypto-Regelbuch nach MiCA-Übergangsfrist vollständig in Kraft

Die Markets in Crypto-Assets (MiCA)-Verordnung der Europäischen Union ist nun in allen 27 Mitgliedstaaten vollständig in Kraft, nachdem die endgültige Übergangsfrist für Anbieter von Kryptoanlagen-Dienstleistungen am 1. Juli 2026 abgelaufen ist. Damit hat die EU als erste große Volkswirtschaft eine umfassende Regulierung für digitale Vermögenswerte eingeführt.

Die MiCA-Verordnung regelt die Ausgabe bestimmter Krypto-Token und die Erbringung von Dienstleistungen wie Verwahrung, Austausch und Verwaltung von Kryptoanlagen. Die schrittweise Einführung sah vor, dass die Regeln für Stablecoins Mitte 2024 in Kraft traten, gefolgt von Dienstleistervorschriften Ende 2024, wobei die jüngste Frist bestehenden Unternehmen die Einhaltung ermöglichte.

Eine wesentliche Änderung durch MiCA ist die Schaffung eines einheitlichen Marktes für Krypto-Dienstleistungen. Eine in einem EU-Mitgliedstaat erworbene Lizenz erlaubt einem Unternehmen, im gesamten Block tätig zu sein, was den Betrieb rationalisiert und die Kosten für konforme Unternehmen senkt. Dies ersetzt eine fragmentierte Landschaft nationaler Vorschriften durch harmonisierte Standards für Governance, Kapitalanforderungen, Verwahrung, Offenlegung und Marktmissbrauch.

MiCA verbessert auch den Verbraucher- und Anlegerschutz durch obligatorische Offenlegungen, die Trennung von Kundenvermögen und Verhaltensregeln. Stablecoins, die als vermögensgestützte Token und E-Geld-Token kategorisiert werden, unterliegen nun spezifischen Anforderungen hinsichtlich Reserven, Rücknahme und Governance. Die Verordnung zielt auch darauf ab, die indirekte Dienstleistung für EU-Kunden durch Unternehmen außerhalb des Blocks einzuschränken.

MiCA ist jedoch ein Verhaltenskodex und eine Genehmigungsregelung, keine Garantie für die Sicherheit von Investitionen. Sie reduziert nicht die inhärente Volatilität von Kryptoanlagen, und eine Lizenz signalisiert die Einhaltung von Vorschriften, nicht die Anlageperformance. Darüber hinaus bleiben bestimmte Krypto-Instrumente, die bereits nach geltendem EU-Recht als Finanzinstrumente eingestuft werden, weiterhin unter der MiFID-II-Richtlinie und fallen nicht direkt unter MiCA.

Originalquelle: coinshares.com