Sammelklage gegen Everest Group wegen irreführender Angaben
Die Anwaltskanzlei Rosen Law hat eine Sammelklage gegen Everest Group eingereicht. Investoren werfen dem Unternehmen falsche Darstellungen über seine finanzielle Risikosituation vor.

Aktionäre der Everest Group, Ltd., die zwischen dem 8. Februar 2024 und dem 27. Oktober 2025 Aktien des Unternehmens erworben haben, können sich einer eingereichten Sammelklage anschließen. Die Klage, initiiert durch die Kanzlei Rosen Law, richtet sich gegen mutmaßlich irreführende Angaben des Unternehmens.
Der Vorwurf lautet, dass Everest Group unzureichende Rückstellungen für Versicherungsrisiken gebildet und damit Verbindlichkeiten verschleiert sowie Gewinne zu hoch ausgewiesen habe. Das Unternehmen habe zudem die tatsächliche Belastung durch steigende Schadenskosten in Geschäftsbereichen, die angeblich bereits reduziert wurden, nicht korrekt kommuniziert. Dies habe zu einer verzerrten Darstellung der Ertragslage geführt, was Anlegern nach Bekanntwerden der wahren Fakten Verluste bescherte.
Interessierte Anleger müssen ihre Anträge auf Übernahme der Rolle als Hauptkläger bis spätestens 28. Dezember 2026 beim zuständigen Gericht einreichen. Eine formelle Bestätigung der Sammelklage steht noch aus; Anleger können bis zu einer Zertifizierung frei entscheiden, ob und von wem sie sich juristisch vertreten lassen wollen.