Überlange Veranlagungsverfahren: BDO weist auf Millionenrisiken hin
Zu lange Verfahren zur Erstattung von Kapitalertragsteuer beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) führen zu erheblichen Liquiditätsnachteilen. Der Bundesrechnungshof hat Risiken in Millionenhöhe festgestellt.

Der Bundesrechnungshof hat Risiken in Millionenhöhe bei überlangen Verfahren zur Erstattung von Kapitalertragsteuer durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) identifiziert. Laut einer Analyse von BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sind durch die extrem langen Bearbeitungszeiten, die teilweise über 20 Monate betragen, erhebliche Liquiditätsnachteile für die Anspruchsberechtigten entstanden.
Die Prüfer des Bundesrechnungshofs weisen darauf hin, dass das BZSt seit Jahren über mögliche unionsrechtliche Zinsansprüche informiert ist. Die ergriffenen Maßnahmen zur Beschleunigung der Verfahren haben nach Einschätzung des Rechnungshofs lediglich dazu geführt, das Anwachsen der Rückstände zu verlangsamen, aber nicht, die Dauer signifikant zu verkürzen. Es bestehe ein klares Handlungsfeld für den Gesetzgeber.
Das Kernproblem liegt in der fehlenden nationalen gesetzlichen Regelung für die Verzinsung von Erstattungsansprüchen bei Kapitalertragsteuer, wenn diese unionsrechtswidrig einbehalten wurde. Während für bestimmte Steuerabzüge Ausnahmen bestehen, fehlt eine entsprechende Regelung für die Kapitalertragsteuer. Dies führt dazu, dass die wirtschaftlichen Nachteile der Betroffenen nicht angemessen ausgeglichen werden, weshalb zunehmend Gerichtsverfahren angestrengt werden.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat bereits in früheren Urteilen entschieden, dass bei unionsrechtswidrig erhobener Kapitalertragsteuer ein Anspruch auf Verzinsung besteht. Diese Urteile betreffen zwar spezifische Sachverhalte, verdeutlichen aber die Notwendigkeit einer zügigen Bearbeitung und angemessenen Kompensation für die Betroffenen.