FDA-Beratergremium unterstützt BPC-157 für 503A-Liste
Ein beratendes Gremium der FDA hat im Juli 2026 dafür gestimmt, BPC-157 auf die Liste der 503A-Bulksubstanzen aufzunehmen. Die Abstimmung endete 8-6.

Ein beratendes Gremium der US-amerikanischen Food and Drug Administration (FDA) hat im Juli 2026 für die Aufnahme von BPC-157 in die Liste der für Rezepturherstellung apothekenfähigen Substanzen gemäß Abschnitt 503A des Food, Drug, and Cosmetic Act gestimmt.
Die Empfehlung des Gremiums ist nicht bindend und stellt keine vollständige Zulassung von BPC-157 durch die FDA dar. Die FDA-Mitarbeiter hatten sich gegen eine Aufnahme ausgesprochen. Eine systematische Überprüfung aus dem Jahr 2025 identifizierte 35 präklinische Studien und eine klinische Studie im Zusammenhang mit der Substanz.
BPC-157 ist ein Peptid, das auf seine potenziellen therapeutischen Wirkungen untersucht wurde, insbesondere im Hinblick auf die Magen-Darm-Gesundheit und die Wundheilung. Eine Aufnahme in die 503A-Liste würde seine Verwendung unter bestimmten, begrenzten Umständen auf ärztliche Verschreibung ermöglichen, ohne den vollständigen Zulassungsprozess der FDA für neue Medikamente durchlaufen zu müssen.
Die Entscheidung des Gremiums basierte auf den vorgelegten Beweisen. Die endgültige Entscheidung über die Aufnahme von BPC-157 liegt bei der FDA. Die derzeitige Forschung umfasst präklinische Untersuchungen und begrenzte klinische Studien; weitere Studien könnten erforderlich sein, um die Sicherheit und Wirksamkeit für breitere Anwendungen zu belegen.