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BVerfG prüft Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) prüft nun auf Grundlage einer Verfassungsbeschwerde die Verfassungsmäßigkeit der bundesrechtlichen Bewertungsregeln des Bundesmodells der Grundsteuer ab dem 01.01.2022.

18. Oktober 2026
BVerfG prüft Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) prüft auf Grundlage einer Verfassungsbeschwerde die Verfassungsmäßigkeit der bundesrechtlichen Bewertungsregeln des sogenannten Bundesmodells der Grundsteuer, das ab dem 1. Januar 2022 gilt. Die Beschwerde richtet sich insbesondere gegen die Bewertungsvorschriften für Wohnungseigentum, die in elf Bundesländern angewendet werden.

Zuvor hatte der Bundesfinanzhof (BFH) das Bundesmodell im November 2025 als verfassungskonform eingestuft. Diese Regelungen basieren auf einem Urteil des BVerfG aus dem Jahr 2018, das die bisherige Einheitsbewertung für verfassungswidrig erklärte und nur eine Übergangsfrist bis Ende 2024 vorsah.

Seit dem 1. Januar 2022 wird der gesamte Grundbesitz neu bewertet. Im Bundesmodell ersetzt der neue Grundsteuerwert ab dem 1. Januar 2025 den bisherigen Einheitswert. Im Fokus der Prüfung steht das Ertragswertverfahren, das auf Wohngrundstücke angewendet wird und auf typisierten Nettokaltmieten sowie regionalen Mietniveaustufen basiert.

Das Bundesmodell wird von neun Bundesländern unverändert und von zwei Bundesländern mit Abweichungen angewendet. Fünf Bundesländer nutzen eigene, abweichende Regelungen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird weitreichende Folgen für die Grundsteuer in Deutschland haben.

Originalquelle: bdo.de