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Bundesverfassungsgericht bestätigt Gewerbesteuerpflicht bei Veräußerungsgewinnen

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde zu Veräußerungsgewinnen aus Mitunternehmeranteilen zurückgewiesen und die Erhebung der Gewerbesteuer bestätigt.

26. Juli 2026
Bundesverfassungsgericht bestätigt Gewerbesteuerpflicht bei Veräußerungsgewinnen

Das Bundesverfassungsgericht hat über die Gewerbesteuerpflicht von Veräußerungsgewinnen aus Mitunternehmeranteilen entschieden. Eine Verfassungsbeschwerde wurde mit Urteil vom 10. April 2018 als unbegründet zurückgewiesen.

Die Beschwerdeführerin, eine KG, hatte argumentiert, dass die Erhebung der Gewerbesteuer auf Gewinne aus der Veräußerung von Mitunternehmeranteilen gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes verstoße. Das Gericht stellte jedoch fest, dass die daraus resultierende Gewerbesteuerlast auf Ebene der Personengesellschaft keinen verfassungswidrigen Verstoß gegen das Leistungsfähigkeitsprinzip darstellt.

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die durch die Veräußerung entstehende Steuerlast durch erhöhte Abschreibungen in der Ergänzungsbilanz des eintretenden Gesellschafters kompensiert werden könne. Zudem könne die Gewerbesteuerschuld durch gesellschaftsvertragliche Gestaltungen interessensgerecht verteilt werden. Die Ungleichbehandlung verschiedener Rechtsformen sei durch das begünstigende Ziel der Steuervermeidung und den weiten Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers gerechtfertigt.

Das Urteil betont die Notwendigkeit einer sorgfältigen steuerlichen Planung bei Veräußerungen von Mitunternehmeranteilen. Insbesondere im Hinblick auf die Rechtsprechung zur Aufteilung des Gewerbesteuermessbetrags bei unterjährigen Gesellschafterwechseln sind die steuerlichen Konsequenzen bewusst zu gestalten, beispielsweise durch Steuerklauseln oder die Wahl des Transaktionszeitpunkts.

Originalquelle: dhpg.de