Bundesgericht ordnet Überarbeitung von Kennzeichnungsvorschriften für GVO-Lebensmittel an
Ein Bundesgericht hat das US-Landwirtschaftsministerium angewiesen, die Kennzeichnungsvorschriften für gentechnisch veränderte (GVO) und bio-technisch hergestellte Lebensmittel zu überarbeiten. Neue Regelungen werden bis Januar 2028 erwartet.

Ein Bundesbezirksgericht hat das US-Landwirtschaftsministerium (USDA) verpflichtet, seine Kennzeichnungsvorschriften für gentechnisch veränderte (GVO) und bio-technisch hergestellte Lebensmittel zu überarbeiten. Die Entscheidung stellt einen Sieg für Transparenzbefürworter dar, die auf eine klarere Kennzeichnung solcher Produkte für Verbraucher gedrängt haben.
Die im Jahr 2023 vom Center for Food Safety eingereichte Klage focht die Kennzeichnungsvorschriften des USDA aus dem Jahr 2020 an und argumentierte, dass diese unzureichend seien. Die Organisation behauptete, dass die Vorschriften die Verwendung gentechnisch veränderter Zutaten in Lebensmitteln nicht ausreichend offenlegten.
Richter Vince Chhabria bezeichnete die bestehenden Vorschriften des USDA als "irreführend" und als dazu bestimmt, Informationen vor den Verbrauchern zu verbergen. Die Anordnung des Gerichts schreibt vor, dass die aktualisierte Kennzeichnung eindeutig angeben muss, ob ein Produkt gentechnisch veränderte Zutaten enthält. Die neuen Regelungen sollen bis Januar 2028 in Kraft treten.
Diese Entscheidung könnte die Lebensmittelindustrie erheblich beeinflussen, da sie wahrscheinlich die Anforderung erhöht, Produkte mit gentechnisch veränderten Komponenten zu kennzeichnen. Verbraucherschutzorganisationen haben die Entscheidung als entscheidenden Schritt zu einer verbesserten Verbraucherinformation und dem Recht der Öffentlichkeit auf Aufklärung über die von ihnen konsumierten Lebensmittel begrüßt.