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Modernisierung des Bundespolizeigesetzes mit neuen Befugnissen

Der Deutsche Bundestag hat ein Gesetz zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes beschlossen. Die Neuregelung gibt der Bundespolizei zeitgemäße technische Mittel und erweiterte Befugnisse an die Hand.

14. Juli 2026
Modernisierung des Bundespolizeigesetzes mit neuen Befugnissen

Der Deutsche Bundestag hat heute das Gesetz zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes beschlossen. Die Novelle zielt darauf ab, die Bundespolizei mit zeitgemäßen Befugnissen und technischen Mitteln auszustatten, um aktuellen Sicherheitsherausforderungen begegnen zu können.

Das Gesetz, dessen Vorgängerfassung aus dem Jahr 1994 stammt, aktualisiert die Aufgaben und Befugnisse der Bundespolizei angesichts veränderter Sicherheitslagen. Die Zuständigkeiten werden erweitert und beziehen sich künftig auf Einsätze an Grenzen, Bahnhöfen, in Zügen und an Flughäfen. Die Modernisierung ermöglicht den Einsatz neuester technischer Mittel, wie KI-gestützter Videotechnik zur Personensuche oder zur Abwehr von Drohnen, die den Luftverkehr gefährden könnten.

Die neuen Regelungen sehen vor, dass die Bundespolizei künftig KI-Systeme nutzen kann, um beispielsweise Mobilfunkkarten zur Aufklärung von Diebstählen zu lokalisieren oder die Überwachung verschlüsselter Kommunikation zu verbessern. Dies soll insbesondere bei der Bekämpfung von Schleuserkriminalität und international vernetzter organisierter Kriminalität helfen. Zudem soll die biometrische Detektion von Personen mittels KI erleichtert werden, um Gefährder, Opfer von Straftaten oder vermisste Personen schneller identifizieren zu können.

Vertreter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion betonten, dass das Gesetz die Handlungsfähigkeit der Bundespolizei stärkt und Vertrauen in ihre Beamten ausdrückt. Die Neuregelungen sollen Freiheit und Sicherheit in Einklang bringen und eine effektive Kriminalitätsbekämpfung durch verhältnismäßige Maßnahmen gewährleisten.

Originalquelle: cducsu.de