Finnische Pensionsänderungen und Steueranpassungen für 2025 durch Varma
Der finnische Pensionsfonds Varma kündigt Anpassungen für 2025 an. Die Renten steigen um 1,3 Prozent, und die Einführung von Steuerkarten wird auf den 1. Januar vorverlegt. Auch das Renteneintrittsalter wird angepasst.

Der finnische Pensionsfonds Keskinäinen työläkeyhtiö Varma hat bedeutende Änderungen für die Rentenleistungen ab dem 1. Januar 2025 bekannt gegeben. Die wichtigste Ankündigung ist eine Erhöhung der erwerbsbedingten Renten um voraussichtlich 1,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Diese Anpassung betrifft Renten, die bis zum 1. Dezember 2024 begonnen haben, und schließt verschiedene Rentenarten wie Alters-, Teil-Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenrenten ein.
Varma wird die Rentenerhöhungen automatisch im Januar durchführen, sodass keine gesonderten Anträge erforderlich sind. Die Auszahlungstermine für das Jahr 2025 wurden ebenfalls bestätigt; die Januarauszahlung erfolgt am zweiten Tag des Monats. Eine weitere wesentliche Änderung betrifft die Besteuerung von Renten: Ab 2025 treten die neuen Steuerkarten bereits am 1. Januar in Kraft, anstatt wie bisher am 1. Februar. Varma erhält die Informationen zu den neuen Steuerkarten direkt von der Steuerbehörde bis Mitte Dezember.
Auch die Altersgrenzen für den Renteneintritt werden angepasst. Personen, die 1961 geboren wurden, können frühestens mit 64 Jahren und 9 Monaten Altersrente beantragen. Die Altersgrenze für die Teil-Altersrente steigt an; für Personen, die 1963 geboren sind, liegt sie bei 61 Jahren, für die 1964 Geborenen bei 62 Jahren. Für die 1962 Geborenen wird ab dem Alter von 63 Jahren die Möglichkeit einer Dienstaltersrente eingeführt.
Varma rät Personen, die zum Jahreswechsel in Rente gehen möchten, ihren Antrag rechtzeitig, etwa vier Wochen vor dem gewünschten Rentenbeginn, über den Online-Service einzureichen, um Verzögerungen zu vermeiden. Das Unternehmen hat zudem die Regeln für die Arbeitstätigkeit während des Bezugs einer Altersrente aktualisiert. Die Lohnkoeffizienten, die zur Berechnung der erwerbsbedingten Renten herangezogen werden, werden für 2025 um etwa 2,2 Prozent angehoben.