📣 Senden Sie uns Ihre Pressemitteilung
Seite aktualisiert sich alle 15 Minuten
Reise

Flightright erklärt, wie Fluggäste Entschädigungen selbst beantragen

Bei Flugproblemen wie Verspätungen oder Annullierungen können Fluggäste bis zu 600 € Entschädigung erhalten. Flightright gibt eine Anleitung, wie der Anspruch direkt bei der Airline geltend gemacht wird.

1. Oktober 2026
Flightright erklärt, wie Fluggäste Entschädigungen selbst beantragen

Das Fluggerecht-Portal Flightright hat eine Anleitung veröffentlicht, die erklärt, wie Fluggäste ihre Entschädigungsansprüche nach der EU-Fluggastrecht-Verordnung 261/2004 selbst bei den Fluggesellschaften einreichen können. Bei erheblichen Flugverspätungen, Annullierungen oder Nichtbeförderung (Überbuchung) können Reisende Anspruch auf eine pauschale Entschädigung von bis zu 600 Euro pro Person haben.

Die Geltendmachung erfolgt grundsätzlich direkt bei der ausführenden Fluggesellschaft und ist kostenlos. Flightright weist darauf hin, dass die Erfolgsaussichten bei einem direkten Vorgehen in klaren Fällen gut sind. Reisende müssen jedoch die zuständige Airline identifizieren, die Höhe der Forderung korrekt berechnen und alle notwendigen Nachweise sammeln.

Die Entschädigungshöhe richtet sich nach der Flugstrecke: 250 Euro für Flüge bis 1.500 km, 400 Euro für Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km und 600 Euro für Flüge über 3.500 km. Der Preis des Flugtickets spielt für die Höhe der pauschalen Entschädigung keine Rolle.

Ein Anspruch besteht nicht, wenn die Flugstörung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die die Fluggesellschaft nicht hätte vermeiden können, wie extreme Wetterbedingungen oder Streiks des Fluglotsenpersonals. Flightright betont jedoch, dass technische Defekte in der Regel nicht als außergewöhnliche Umstände gelten, auch wenn Airlines dies oft behaupten.

Die Anleitung empfiehlt das Sammeln relevanter Unterlagen wie Buchungsbestätigung, Bordkarte, Nachweis der tatsächlichen Ankunftszeit oder des Annullierungszeitpunkts sowie Belege für etwaige Zusatzkosten. Lehnt die Airline den Anspruch ab oder reagiert nicht, können Fluggäste eine Schlichtungsstelle, einen Anwalt oder ein Fluggastrechtportal wie Flightright einschalten.

Originalquelle: flightright.de