Flightright oder Anwalt: Welcher Weg ist besser für Fluggastentschädigung?
Fluggäste mit verspäteten, annullierten oder verweigerten Flügen können EU-weit Entschädigungen beanspruchen. Die Wahl steht zwischen spezialisierten Diensten wie Flightright und der Beauftragung eines Anwalts, mit unterschiedlichen Kosten und Risiken.
Fluggäste, deren Flüge sich verspäten, annulliert werden oder denen die Beförderung verweigert wird, können gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung eine Entschädigung von bis zu 600 € pro Person erhalten. Die Durchsetzung dieser Ansprüche gestaltet sich jedoch oft schwierig, da Fluggesellschaften Forderungen ablehnen oder sich auf "außergewöhnliche Umstände" berufen.
Reisende haben grundsätzlich zwei Hauptwege, um ihre Ansprüche geltend zu machen: die Inanspruchnahme spezialisierter Dienstleister für Fluggastrechte wie Flightright oder die Beauftragung eines Rechtsanwalts. Beide Optionen können zum Erfolg führen, unterscheiden sich jedoch erheblich in Bezug auf Kosten, Aufwand und finanzielles Risiko.
Anbieter wie Flightright arbeiten in der Regel erfolgsabhängig. Eine Provision wird nur dann fällig, wenn die Entschädigung erfolgreich durchgesetzt wurde. Dieses Modell minimiert das finanzielle Risiko für den Kunden. Flightright bietet eine kostenlose Prüfung des Anspruchs an und übernimmt die gesamte Abwicklung mit der Fluggesellschaft, bis hin zu eventuellen Gerichtsverfahren.
Die Beauftragung eines Anwalts bietet eine individuellere Rechtsberatung und kann potenziell weitere Schadensersatzansprüche prüfen. Die Kosten eines Anwalts richten sich oft nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder individuellen Honorarvereinbarungen. Im Falle eines erfolglosen Ausgangs kann der Kunde neben eigenen Anwaltskosten auch Gerichtsgebühren und die Kosten der Gegenseite tragen müssen. Die Wahl hängt von der Komplexität des Falls und der Risikobereitschaft des Passagiers ab.