Gründer übersehen entscheidende Klauseln nach Unternehmensverkauf
Viele Gründer bereuen den Verkauf ihres Unternehmens kurz nach Abschluss, oft aufgrund von Vertragsbedingungen, die sie an ein Unternehmen binden, das sie verlassen wollten.

Viele Unternehmer bereuen den Verkauf ihres Unternehmens zutiefst innerhalb eines Jahres nach dem Abschluss, selbst wenn sie ihren Zielpreis erreicht haben. Das Problem liegt oft in den Vertragsbedingungen, die sie an ein Unternehmen binden können, das sie verlassen wollten. Banker und Berater, die prozentual am Dealwert beteiligt werden, neigen dazu, die vereinbarte Gesamtsumme zu priorisieren und möglicherweise die Freiheit des Gründers nach dem Verkauf zu übersehen.
Eine häufige Fallstrick ist die "Earn-out"-Klausel, bei der ein Teil der Auszahlung von zukünftigen Geschäftserfolgen abhängt. Dies kann den Gründer effektiv zum Angestellten des neuen Eigentümers machen, der Risiken für ein Unternehmen trägt, das er nicht mehr vollständig kontrolliert. Viele Gründer verkaufen, um ihre Freiheit zurückzugewinnen, nicht um ihre alte Rolle unter einem neuen Chef fortzusetzen.
Eine weitere Struktur ist der "Rollover", bei dem ein Teil des Erlöses in das Unternehmen des Käufers reinvestiert wird. Für einen Gründer, der weiterhin aufbauen möchte, kann dies eine bedeutende Chance sein. Für jemanden, der einen sauberen Schnitt sucht, kann es jedoch zu einer Bindung werden, die ihr Kapital in einem Unternehmen bindet, das sie nicht zu den Bedingungen des Käufers kontrollieren.
Vereinbarungen können auch Beratungs- oder Beistandsverträge umfassen, die den Gründer nach dem Verkauf an das Unternehmen binden, oft mit Exklusivitätsklauseln. Dies mag wie ein Antrittsbonus erscheinen, kann aber den Gründer daran hindern, neue Projekte zu starten. Aufgeschobene Zahlungen über mehrere Jahre können den Verkäufer auch finanziell an die Leistung und Zahlungsfähigkeit des Käufers binden und eine klare Trennung verhindern.