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Einzelhandel

Frankreich verbietet unerlaubte Telefonwerbung und verhängt Bußgelder

Frankreich verbietet ab dem 11. August Telefonwerbung ohne vorherige Zustimmung des Verbrauchers. Das neue Gesetz sieht erhebliche Bußgelder für Unternehmen und Einzelpersonen vor.

6. August 2026
Frankreich verbietet unerlaubte Telefonwerbung und verhängt Bußgelder
Bild ist eine KI-generierte Illustration

Frankreich wird ab dem 11. August ein neues Gesetz einführen, das Telefonwerbung ohne vorherige Zustimmung des Verbrauchers verbietet. Diese Gesetzgebung zielt darauf ab, Bürger vor belästigenden Werbeanrufen zu schützen und betrügerische Praktiken zu verhindern, insbesondere gegenüber schutzbedürftigen Personengruppen.

Zuvor mussten französische Verbraucher ihre Nummern auf einer staatlich geführten Plattform registrieren lassen, um unerwünschte Anrufe zu vermeiden. Verbraucherverbände berichteten jedoch, dass viele Callcenter diese Liste ignorierten. Offiziellen Schätzungen zufolge erhielt etwa drei Viertel der französischen Bevölkerung wöchentlich mindestens einen unerbetenen Werbeanruf.

Gemäß den neuen Vorschriften dürfen Unternehmen Verbraucher nur nach deren ausdrücklicher vorheriger Zustimmung kontaktieren. Verbraucher haben zudem das Recht, ihre Zustimmung jederzeit zu widerrufen. Alice Vilcot, Direktorin der französischen Behörde zur Betrugsbekämpfung, bestätigte, dass Unternehmen diese Regelung einhalten müssen.

Die Strafen für Verstöße sind erheblich. Einzelpersonen können mit Bußgeldern von bis zu 75.000 Euro pro Anruf belegt werden, während Unternehmen mit einem Höchstbußgeld von 375.000 Euro pro Anruf rechnen müssen. Verbraucher können unzulässige Telefonwerbung über eine offizielle Regierungswebsite melden.

Das Gesetz sieht Ausnahmen vor, beispielsweise wenn ein Verbraucher aktiv eine Zustimmungserklärung in einem Formular ankreuzt oder wenn ein Unternehmen einem bestehenden Kunden, mit dem eine vertragliche Beziehung besteht, neue kommerzielle Angebote unterbreiten möchte.

Originalquelle: ithome.com