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OLG Frankfurt: Schadensersatzanspruch im Mercedes Abgasskandal möglich

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat mit Urteil vom 15. Dezember 2021 einen negativen Vorinstanz-Entscheid im Mercedes Abgasskandal aufgehoben.

13. Juni 2026
OLG Frankfurt: Schadensersatzanspruch im Mercedes Abgasskandal möglich
Bild ist eine KI-generierte Illustration

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat mit Urteil vom 15. Dezember 2021 ein erstinstanzliches Urteil im Dieselskandal von Mercedes-Benz aufgehoben und an das Landgericht zurückverwiesen. Das OLG sieht einen Anspruch auf Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB als möglich an. Das Landgericht muss nun eine Beweisaufnahme durchführen, voraussichtlich mittels eines Sachverständigengutachtens.

Streitgegenstand ist ein Mercedes C 250 CDI 4MATIC. Die Kanzlei HAHN Rechtsanwälte macht für ihren Mandanten Schadensersatzansprüche wegen angeblich unzulässiger Abschalteinrichtungen geltend. Laut Kläger sei der Schaden vorsätzlich und sittenwidrig herbeigeführt worden, unter anderem durch eine Regelung der Kühlmittel-Soll-Temperatur. Das Landgericht hatte die Klage zunächst als "ins Blaue hinein" abgewiesen.

Das OLG Frankfurt rügte dies als wesentlichen Verfahrensfehler, da das rechtliche Gehör des Klägers übergangen worden sei. Der Vortrag der Kanzlei HAHN Rechtsanwälte zu einem arglistig verschwiegenen Sachmangel bzw. einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung wurde vom OLG als schlüssig erachtet. Sollte ein Software-Update die Beweisführung erschweren, müsse die Daimler AG (jetzt Mercedes-Benz Group AG) die ursprüngliche Software offenlegen, so das Gericht.

HAHN Rechtsanwälte gibt an, im Mercedes Abgasskandal über 140 positive Urteile erwirkt zu haben. Betroffene Kunden könnten demnach ihre manipulierten Dieselfahrzeuge an den Hersteller zurückgeben und den Kaufpreis abzüglich eines Nutzungswertersatzes erstattet bekommen.

Originalquelle: hahn-rechtsanwaelte.de