G-BA bewertet Alzheimer-Medikament Leqembi ohne Zusatznutzen
Der Gemeinsame Bundesausschuss sieht bei dem Alzheimer-Wirkstoff Leqembi keinen belegten Zusatznutzen, was in Fachkreisen auf methodische Kritik stößt.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat entschieden, dass das Alzheimer-Medikament Leqembi (Wirkstoff Lecanemab) keinen nachgewiesenen Zusatznutzen gegenüber der Standardtherapie bietet. Die Entscheidung stützt sich auf eine Bewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) vom Dezember 2025 und bildet die Basis für die anstehenden Preisverhandlungen mit den gesetzlichen Krankenkassen.
Die Alzheimer Forschung Initiative (AFI) kritisiert sowohl das Ergebnis als auch die zugrunde liegende Methodik. Laut AFI setzt das IQWiG bei der Bewertung von Medikamenten für frühe Krankheitsstadien zu hohe Hürden, da die Therapieeffekte in diesem Bereich naturgemäß kleinteilig sind. Die Organisation warnt davor, dass die angewandten Kriterien den tatsächlichen Nutzen für betroffene Patienten im Versorgungsalltag verfehlen könnten.
Professor Stefan Teipel, Demenzforscher und Mitglied des wissenschaftlichen Beirats der AFI, betonte, dass die Wirksamkeit von Alzheimer-Medikamenten oft nicht mit den klassischen Bewertungsmethoden des IQWiG abzubilden sei. Obwohl Leqembi nur für eine kleine, klar definierte Patientengruppe in Frage kommt, unterstreicht die AFI, dass die Therapie für diese Menschen entscheidend für den Erhalt der Selbstständigkeit sein kann.
Das Urteil des G-BA hat derzeit keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Verordnungsfähigkeit des Medikaments. Dennoch setzt es den Rahmen für die künftige Erstattung. Auch für den Wirkstoff Kisunla läuft derzeit ein Bewertungsverfahren, das eine ähnliche Debatte über die methodische Messbarkeit des therapeutischen Nutzens nach sich zieht.