Gedeon Richter Plc. veröffentlicht Patienteninformationen für Notfallkontrazeptivum Postinor
Gedeon Richter Plc. hat detaillierte Patientenhinweise für die Notfallverhütungspille Postinor® veröffentlicht. Das Medikament enthält Levonorgestrel und wird zur Verhinderung einer Schwangerschaft nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr eingesetzt.

Das ungarische Pharmaunternehmen Gedeon Richter Plc. hat erweiterte Patienteninformationen für seine Notfallverhütungspille Postinor® herausgegeben. Der Wirkstoff des Präparats ist Levonorgestrel.
Postinor® ist zur Anwendung als Notfallkontrazeption innerhalb von 72 Stunden nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr oder bei Versagen einer Verhütungsmethode bestimmt. Der primäre Wirkmechanismus ist die Hemmung oder Verzögerung des Eisprungs.
Die Anweisungen des Unternehmens betonen, dass das Medikament nur in Notfallsituationen angewendet werden sollte und keine regelmäßige Verhütung ersetzt. Es ist entscheidend, die Notfallkontrazeption so bald wie möglich, vorzugsweise innerhalb von 12 Stunden nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr, einzuleiten, da die Wirksamkeit mit der Zeit abnimmt. Das Präparat sollte nicht angewendet werden, wenn bereits eine Schwangerschaft eingetreten ist.
Patienten wird empfohlen, die gesamte Packungsbeilage vor der Anwendung sorgfältig zu lesen. Die Anweisungen erwähnen auch Kontraindikationen, wie Allergien gegen Levonorgestrel oder andere Bestandteile, ein Alter unter 16 Jahren, schwere Lebererkrankungen sowie Stillen während einer Periode, in der die Medikamentenkonzentration im Körper noch signifikant ist. Besondere Vorsicht ist bei Personen mit Leber- oder Gallengangserkrankungen, Magen-Darm-Malabsorption (z. B. Morbus Crohn), einer Vorgeschichte von ektopischer Schwangerschaft oder einer Neigung zu Blutgerinnseln geboten.
Eine wiederholte Anwendung innerhalb desselben Menstruationszyklus wird aufgrund des potenziellen Risikos von Zyklusstörungen nicht empfohlen. Wenn die Menstruation um mehr als 5 Tage verzögert ist oder ungewöhnliche Blutungen auftreten, sollte eine Schwangerschaft ausgeschlossen werden. Sollte trotz Anwendung der Notfallkontrazeption eine Schwangerschaft eintreten, ist die Möglichkeit einer ektopischen Schwangerschaft in Betracht zu ziehen.